Editorial

Raus aus der Wissenschaft, rein in die Wirtschaft (5)

(06.09.2018) Haste mal nen Euro? Wenn Sie ausgründen wollen, wird Sie der nicht weit bringen! Aber es gibt genug Geldtöpfe – GO-Bio, VIP+, DFG-Transferprojekte – die angezapft werden können.
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Nur etwa 15 neue Biotech-Unternehmen pro Jahr wurden im letzten Jahrzehnt in Deutschland gegründet. Um dieser geringen Gründungsdynamik entgegenzuwirken, hat das BMBF bereits im Jahr 2005 die Gründungsinitiative Biotechnologie GO-Bio auf den Weg gebracht. Mit GO-Bio sollen gründungsbereite Forschungsteams aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen darin unterstützt werden, technisch anspruchsvolle und risikoreiche Ideen aus den Lebenswissenschaften umzusetzen.

Die Förderung beinhaltet eine Vorgründungsphase an der wissenschaftlichen Einrichtung von bis zu maximal 4 Jahren (Phase I) und eine sich anschließende Gründungsphase von maximal drei weiteren Jahren (Phase II). Mit bis zu 100% können in Phase I ein Gruppen­leiter sowie jeweils zwei Postdocs, Doktoranden, technische Assistenten und weitere Personen mit Wirtschaftserfahrung zusätzlich zu den Ausgaben für Verbrauchsmaterial, Investitionen, Patente, Reisen sowie Coaching- und Beratungsmaßnahmen finanziert werden. In Phase II erfolgt nur noch eine Anteilsfinanzierung bis zu 70% der entstehenden Kosten.

Editorial
Anderthalb Jahre warten

Bisher wurden acht Auswahlrunden des mehrstufigen Antragsverfahrens (Skizze, Vollantrag, Präsentation vor Gutachter-Jury) durchgeführt. Von der Ausschreibung bis zum Projektstart können da schon mal anderthalb Jahre vergehen. Von insgesamt 720 eingereichten Skizzen wurden letztendlich nur 58 oder rund 8% mit einem Gesamtvolumen von rund 170 Millionen Euro gefördert wurden.

Pro Jahr stehen rund 15 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung, wobei sich die Förderungen zwischen 600.000 und 6.000.000 Euro erstrecken. Zwei Drittel der geförderten Projekte befassen sich mit medizinischen Diagnose- und Therapieverfahren (Medizintechnik und sogenannte „rote” Biotechnologie), ein weiteres Drittel mit Technologieplattformen und bioökonomischen Themen. Zu den Gewinnern der aktuellen Runde gehört auch das Projekt „NanoCapture” des Teams um Petar Marinković an der Ludwig-Maximilians-Uni München, das Laborjournal kürzlich in einem Editorial vorstellte.

Go-Bio-Stars und -Sternchen

Insgesamt wurden aus GO-Bio heraus bisher mehr als 28 Unternehmen gegründet, in denen laut BMBF aktuell über 800 Mitarbeitende angestellt sind. GO-Bio-geförderte Unternehmen wie iThera Medical aus München und Dynamic Biosensors aus Planegg wurden 2014 beziehungsweise 2015 mit dem Deutschen Innovationspreis in der Kategorie “Start-up” ausgezeichnet, was für den Erfolg der Maßnahme spricht. Von den 2006 mit GO-Bio-Förderung gegründeten Unternehmen ist hingegen nur noch die pluriselect aus Leipzig am Markt. Elara Pharmaceuticals, eine Ausgründung des EMBL Heidelberg, wurde 2013 liquidiert; das Martinsrieder Start-up Corimmun 2012 durch die Tochter Janssen-Cilag des Konzerns Johnson & Johnson für rund 100 Millionen Euro aufgekauft.

Der unbestrittene Star unter den GO-Bio-geförderten Unternehmen ist jedoch die Mainzer BioNTech AG, deren aktueller Wert wie der von Morphosys auf 2 bis 2,5 Milliarden Euro geschätzt wird. Mit mehr als 700 Mitarbeitenden liegt der Fokus auf der Entwicklung individualisierter Therapien für Erkrankungen wie Krebs.

Validierung durch VIP+

Das BMBF-Programm VIP+ wurde 2015 ins Leben gerufen. Wie der Name des Programms sagt, geht es um die Validierung des InnovationsPotenzials von Forschungsergebnissen. Dies erfolgt zum Beispiel durch Untersuchungen zum Nachweis der Machbarkeit, durch die Entwicklung von Demonstratoren oder Funktionsmodellen und die Durchführung von Testreihen oder Pilot-Anwendungen sowie durch tiefergehende Analysen von Schutzrechten und deren Sicherung. Das BMWi hat ein Validierungsportal eingerichtet, auf dem es weitere Infos (auch zu Veranstaltungen zum Thema) einschließlich eines Leitfadens zur Antragstellung gibt.

Die Förderung eines VIP+-Projekts erfolgt für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren mit bis zu 500.000 Euro pro Jahr. Gefördert werden Personal-, Sach- und Reisemittel als auch projektbezogene Investitionen, sofern diese nicht der Grundausstattung zuzurechnen sind. Bis Anfang 2018 wurden 155 von 900 Anträgen (17%) gefördert. Ein wesentlicher Bestandteil der VIP+-Projekte liegt auch in der Betrachtung projektspezifischer rechtlicher und ethischer Aspekte, um die zukünftige Akzeptanz der zu entwickelnden Produkte, Prozesse und Dienstleistungen am Markt und in der Gesellschaft abschätzen zu können.

Schmerzmittel und Schwimmfarn

Erste Ergebnisse aus VIP+ werden beispielhaft im Validierungsportal vorgestellt. So konnten im Projekt NAMPAR neuartige Wirkstoffe identifiziert werden, die an Opioid-Rezeptoren andocken, ohne die Nebenwirkungen der Opioide wie Abhängigkeit oder Müdigkeit hervorzurufen. Im Projekt ARES konnte gezeigt werden, dass eine Beschichtung von Schiffsrümpfen mit dem Schwimmfarn Salvinia molesta die Reibung deutlich reduziert und dadurch zur Treibstoffreduzierung beitragen kann. Tausende von Tierversuchen können möglicherweise bald durch das Projekt FluType vermieden werden. Hier konnte die grundsätzliche Machbarkeit eines neuen Verfahrens zur Subtypisierung von Influenza-Viren aus Patienten nachgewiesen werden, für die bisher Frettchen eingesetzt werden mussten.

Eine weitaus weniger bekannte und genutzte Fördermöglichkeit der Deutschen Forschungsgemeinschaft ist der Erkenntnistransfer. Erkenntnistransfer beschreibt laut DFG den Austausch zwischen Wissenschaft und Wirtschaft, Gesellschaft oder Öffentlichkeit. Die Transferförderung komplementiert das Förderportfolio der DFG dahingehend, dass Ergebnisse aus eher grundlagenorientierten Projekten auch in Richtung Anwendung und Verwertung, darunter auch mögliche Ausgründungen, weiterentwickelt werden können. Eine Beantragung ist jederzeit und ausdrücklich in allen Wissenschaftsdisziplinen möglich. Jedoch zeigt die Statistik, dass ein Großteil bisher geförderter Projekte den Ingenieurwissenschaften, vor allem dem Maschinenbau, der Informatik sowie der Produktions-, Elektro- oder Systemtechnik zuzuordnen sind. Aktuell listet die DFG-Projektdatenbank GEPRIS 473 Transferprojekte: 129 laufende sowie 344 abgelaufene Projekte.

Erkenntnisse seit 1996

Erkenntnistransfer-Projekte wurden ursprünglich im Jahr 1996 in Sonderforschungs­bereichen eingeführt, können aber zwischenzeitlich auch in Verbindung mit weiteren Förderlinien wie Einzelförderung sowie in Schwerpunktprogrammen, Forschergruppen oder Graduiertenkollegs beantragt werden. Zusätzlich wurde kürzlich auch eine Pilotinitiative der DFG und der Fraunhofer-Gesellschaft vorgestellt, in deren Rahmen trilaterale Projekte zwischen Hochschulen, Unternehmen als Anwendungspartner sowie Fraunhofer als Verwertungspartner gefördert werden sollen.

Für die Beantragung eines Transferprojekts gelten folgende Voraussetzungen. So müssen die Ergebnisse, die die Basis für das beantragte Projekt bilden, aus laufenden oder zurückliegenden DFG-geförderten Projekten stammen. Kern des Antrags ist ein gemeinsames Arbeitsprogramm von Wissenschaftspartnern aus Hochschulen und gewerblichen oder nicht-gewerblichen Anwendungspartnern. Hierbei müssen Angaben zu den einzelnen Arbeitspaketen mit Aufgabenverteilung und Ressourcen-Einsatz aller Beteiligten gemacht werden. Damit soll gesichert werden, dass der Anwendungspartner nicht nur die Forschungsergebnisse abgreift, sondern auch einen angemessenen Eigenanteil in das Projekt einbringt.

Nach dem Prototyp ist Schluss

Der obligatorische Kooperationsvertrag regelt u.a. den Umgang mit Rechten und Pflichten hinsichtlich Publikationen, Erfindungen und der wirtschaftlichen Verwertung im Projekt und muss im Gegensatz zu Förderprogrammen der Bundesministerien BMBF und BMWi bereits zum Zeitpunkt der Antragsstellung bei der DFG unterschrieben vorliegen.

Eine FAQ-Seite zum Erkenntnistransfer gibt Antworten auf weitere Fragen. So erhält beispielsweise nur der Wissenschaftspartner DFG-Fördermittel. Es steht dem Anwendungspartner frei, neben Eigenmitteln auch weitere Mittel aus z.B. Stiftungen oder der Wirtschaftsförderung für seine Teilaktivitäten zu verwenden. Der Horizont des Projektes ist ausdrücklich auf den sogenannten vorwettbewerblichen Bereich beschränkt. Das bedeutet, dass Aktivitäten nach der Entwicklung eines Prototypen beziehungsweise einer beispielhaften Entwicklung oder Anwendung nicht Fördergegenstand sein können. Denn das könnte dazu führen, dass öffentliche Mittel dazu genutzt werden, um einzelnen Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil zu sichern.

Ralf Schreck



Letzte Änderungen: 05.09.2018