Editorial

Zündende Ideen gesucht

(12.09.2019) Das neue Schweizer Förderprogramm „Spark“ kümmert sich um ungewöhnliche Forschungs­ideen. Was ist zu beachten und wie viel Kohle gibt‘s? Wir haben nach­geschaut.
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Selten findet ein neues Förderprogramm so großen Anklang. Die Bilanz der ersten Ausschrei­bungs­runde des neuen Förder­instru­ments Spark hat nicht nur den Schweizerischen Nationalfonds (SNF) überrascht. Zur Einreichungsfrist im März 2019 gingen mehr als 700 Anträge ein.

Mit Spark sollen unkonven­tionelle Projekte, vielverspre­chende Ideen und neuartige wissen­schaftliche Ansätze gefördert werden. Ein Scheitern der risiko­behafteten Projekte wird dabei in Kauf genommen. Die Förderung umfasst bis zu 92.000 Euro für ein Projekt mit einer Laufzeit von bis zu 12 Monaten. Laut Presse­meldung des SNF vom 20. August will man dort sogar über eine Erhöhung des ursprünglich eingeplanten Förder­volumens von 9,2 Millionen Euro nachdenken, sollte die Qualität der eingereichten Vorschläge stimmen. Bewer­bungsfrist für die nächste Runde ist der 11. März 2020.

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Eigenständige Arbeit

Mit Spark sollen neue Ideen weiter­entwickelt bezie­hungs­weise auf ihre Umsetz­barkeit getestet werden. Experi­mentelle Vorarbeiten und somit erste eigene Ergebnisse sind dabei kein Muss. Zugangs­voraus­setzung sind eine Promotion als PhD oder MD. Ebenfalls akzeptiert wird der Nachweis einer haupt­beruflichen 3-jährigen Forschungs­tätigkeit nach Abschluss des Studiums. Antragsteller müssen mit einer Schweizer Forschungs­einrichtung wie Hochschule oder außeruniversitärer nicht-kommerzieller Forschungs­einrichtung assoziiert sein. Darüber hinaus muss über die gesamte Projekt­dauer nachgewiesen werden, dass man entweder an der jeweiligen Institution angestellt ist oder aber deren Infrastruktur zur Durch­führung des Projektes nutzen kann. Wichtig dabei ist, dass die Antragsteller das beantragte Projekt eigenständig und nicht auf Weisung Dritter durchführen.

Der englisch­sprachige Spark-Antrag umfasst eine kurze Projekt­beschreibung von max. 5 Seiten plus eine einseitige Zusammen­fassung. Zusätzlich sind weitere administrative Angaben zur Finanz­planung sowie ein kurzes Statement zur Durchführ­barkeit des Projekts auf Basis der eigenen Qualifi­kation und der zur Verfügung stehenden Infrastruktur erforderlich. Dabei ist insbesondere darauf zu achten, dass aus dem Antrag keine Rück­schlüsse auf die Identität des Antragstellers gezogen werden können. Somit können z.B. auch keine eigenen Publika­tionen als solche zitiert oder Angaben zum Labor, in dem das Projekt durch­geführt wird, gemacht werden.

Beantragt werden können das Salär der Antragsteller sowie des wissenschaftlichen und technischen Personals mit Ausnahme von Promo­vierenden, Verbrauchs­material und weitere Sachkosten wie auch Unter­aufträge, Reisekosten oder Infrastruktur-Nutzungs­gebühren sowie Mittel für Vernetzung und internationale Kooperation. Dabei sollen die finanziellen Mittel nach Bewilligung flexibel zwischen den einzelnen Kosten­kategorien eingesetzt werden können. Der mögliche Projekt­rahmen liegt dabei zwischen 46.000 und 92.000 Euro mit einer Laufzeit zwischen 6 und 12 Monaten.

Doppelte Blindbegutachtung

Die Anträge werden über das E-Portal mySNF gestellt. Beurteilt wird das Projekt nach vier Kriterien: Originalität/Neuigkeit der Idee, wissenschaftliche Qualität, potenzieller Impact und Unkonven­tionalität. Relativ neu für die Schweiz ist dabei, dass die Anträge unabhängig durch jeweils zwei Gutachter aus einem Pool interna­tionaler Gutachter bewertet werden. Dabei ist den beiden Gutachtern die Identität des Antragstellers nicht bekannt. Gerade in einem kleinen Land wie der Schweiz, in dem nahezu jeder jeden kennt, ist das sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung. Die Anträge werden insgesamt mit A (beste Note) bis D (schlechteste Note) bewertet. Erhalten mehr Anträge die Bestnote A als Fördermittel zur Verfügung stehen, werden die Bewertungen in den vier Einzel­kriterien miteinander verglichen. Eine gemeinsame Gutachter-Sitzung ist nicht vorgesehen. Die finale Förder­entschei­dung trifft das SNF-Präsidium. Erfolglose Antragsteller können gegen die Entscheidung beim Schweizer Bundes­verwaltungs­gericht Berufung einlegen. Drei Monate nach Förderbescheid muss mit dem Projekt begonnen werden. Projekt­ergeb­nisse müssen bis zu drei Jahre nach Projektende dem SNF gemeldet werden.

Aktive Jungforscher

Die Mehrheit der Antragsteller in der ersten Runde war unter 40 Jahre alt und weniger als 70% hatte zum Antrags­zeitpunkt eine Professur inne. Rund 80% der Antragsteller hatte bisher noch nie einen Antrag beim SNF, der die Förder­landschaft in der Schweiz klar dominiert, gestellt. Die Anträge verteilten sich zu 40% auf Biologie und Medizin, zu je 30% auf weitere MINT-Disziplinen und die Geistes- und Sozial­wissen­schaften. 20% der Anträge kamen dabei aus Fachhoch­schulen und Pädagogischen Hochschulen.

Die Anträge im Spark-Programm mussten mit Frist zum 17. Juli 2019 eingereicht werden. Jetzt bleibt abzuwarten, wie schnell und effizient der Begutachtungsprozess erfolgt, damit zwischenzeitlich kein zündender Funke erlischt. Weitere Informationen zum Programm will der SNF im November bekanntgeben.

Während Deutschland immer noch darauf wartet, dass die Agentur für Sprung­innovationen ein Jahr nach dem Startschuss endlich an Fahrt aufnimmt, startete in Österreich kürzlich das 1000-Ideen-Programm, das ähnlich wie Spark gewagte Forschungs­ideen unterstützt. Ab Herbst können Anträge hierzu beim Fonds zur Förderung der wissen­schaftlichen Forschung (FWF) eingereicht werden.

Der FWF plant das Programm zunächst als Pilot mit 3 Förder­runden. In jeder Runde sollen bis zu drei Millionen Euro Förder­mittel zur Verfügung stehen. Mit bis zu 150.000 Euro sind die einzelnen Projekte im Vergleich zu Spark etwas höher dotiert. Gleich ist, dass auch hier die Begutachtung anonymisiert, das heißt ohne Kenntnis der antrag­stellenden Person, erfolgen wird.

Ralf Schreck

Im aktuellen Laborjournal-Heft (9-2019) stellt Ralf Schreck weitere Förderprogramme der Schweiz vor.

Korrektur: Im ursprünglichen Text fragten wir uns, warum nach sechs Monaten immer noch keine Förderung ausgesprochen wurde. Dabei hatten wir den Ausschreibungsbeginn mit der Einreichungsfrist verwechselt. Dies ist nun korrigiert.







Letzte Änderungen: 12.09.2019