Editorial

Ein Papiertiger gegen Fehlverhalten

(30.6.15) Der Wissenschaftsrat schlägt vor, ein zentrales Gremium für Fragen der Integrität der Forschung zu schaffen. Ohne echte Vollmachten wird das eine Luftnummer, meint Leonid Schneider.
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In einem Positionspapier empfahl der Wissenschaftsrat kürzlich die „Stärkung einer Kultur wissenschaftlicher Integrität“ (siehe diese Pressemitteilung vom 27. April).

Der Wissenschaftsrat trifft keine politischen Entscheidungen, sondern berät "in Fragen der inhaltlichen und strukturellen Entwicklung der Hochschulen, der Wissenschaft und der Forschung“. Trotzdem hat sein Wort Gewicht. Eine seiner jüngsten Empfehlungen klingt daher beinahe revolutionär: Das Experten-Gremium schlägt vor, ein bundesweites Forum zu Fragen der Forschungsintegrität zu schaffen. Bekommt Deutschland nun bald ein Organ wie das amerikanische Office of Research Integrity, das zahlreiche, oft spektakuläre Fälle wissenschaftlichen Fehlverhaltens erfolgreich untersucht hat?

Nein, so stellt sich der Wissenschaftsrat die neu zu schaffende Institution leider nicht vor. Aber dazu gleich mehr.

Editorial

Eine ernüchternde Umfrage

Vor den Empfehlungen stand eine Erhebung über den gegenwärtigen Stand der Bemühungen um Integrität an deutschen Universitäten. Der Wissenschaftsrat hat dazu eine anonymisierte Umfrage unter den Fakultäten deutscher Hochschulen durchgeführt und 198 Fragebögen ausgewertet.

Das Ergebnis ist ernüchternd. Weniger als der Hälfte der befragten Fakultäten kannten die entsprechenden Richtlinien der DFG. Noch weniger machten die DFG-Richtlinien zur Grundlage für eigene Regeln. Nur etwa die Hälfte der Fakultäten belehren ihre Master- und Bachelor-Studenten über gute wissenschaftliche Praxis. Und nur 40 % unterrichten ihre Doktoranden über das Thema. Meist ist es den Dozenten selbst überlassen, das Thema anzusprechen – oder auch nicht.

An dieser Stelle macht der Wissenschaftsrat konkrete Vorschläge. Insbesondere sollen die Fakultäten bereits ab Beginn des Studiums über gute wissenschaftliche Praxis unterrichten. Und nicht erst in der Promotionsphase. Auch zur besseren Reproduzierbarkeit von Studien und zum transparenten Umgang mit Rohdaten finden sich sinnvolle Empfehlungen im Positionspapier.

Ein Lichtblick der Umfrage: Fast überall gibt es universitätsinterne Regeln, wie auf einen Verdacht des wissenschaftlichen Fehlverhaltens zu reagieren ist. Fast alle Universitäten haben Ombudsstellen installiert. Ombudsleute nehmen vertrauliche Hinweise über Verdachtsfälle des wissenschaftlichen Fehlverhaltens entgegen und leiten sie an die jeweilige Untersuchungskommission weiter – sofern sie überzeugt sind, dass an den Vorwürfen etwas dran sein könnte.

Überforderte Ombudsleute

Da aber jede Universität alleine vor sich hin wurstelt, gibt es keine einheitlichen Vorgehensweisen für die Ombudsleute. Stattdessen ein Wirrwarr von Zuständigkeiten und Verantwortungen.

Tatsächlich hat man bei Laborjournal-Recherchen gelegentlich erlebt, dass Ombudsleute oft trotz bester Absichten überfordert sind, wenn sie einen konkreten Verdacht des wissenschaftlichen Fehlverhaltens untersuchen sollen. So dürfte es beispielsweise einem Literaturwissenschaftler schwer fallen, eine potentielle Datenmanipulation aus der Biomedizin nachzuvollziehen. Und die universitätsinternen Untersuchungskommissionen kommen trotz schwerwiegender Hinweise oft kaum voran.

Auch bei den Ombudsstellen will der Wissenschaftsrat deshalb Verbesserungen sehen.

Er schlägt vor, ein bundesweites Beratungsforum für wissenschaftliche Integrität zu schaffen, das der "Bildung von Bewertungsmaßstäben und Standardisierung der Verfahren“ dienen soll, und dem „Austausch und der Vernetzung von Beteiligten aus den Hochschulen und Einrichtungen“.

Einheitliche Maßstäbe und Vorgehensweisen sind dringend nötig. Aber könnte und müsste so ein zentrales Gremium nicht mehr leisten, als lediglich zu beraten? Jegliche Kompetenz zur Untersuchung von konkreten Verdachtsfällen oder zur Entscheidung über Einzelfälle ist im Positionspapier aber ausdrücklich ausgeschlossen.

Zahnloses Gremium

Das neue Gremium soll keine Vollmacht bekommen, Fehlverhalten zu sanktionieren. Auf Nachfrage erfuhr Laborjournal, dass die vorgeschlagene Plattform auch keine Informanten-Hinweise annehmen soll. Hinweisgeber sollen sich weiterhin an die Ombudsleute der Unis wenden.

Aber wie will man den Ombudsleuten konkret unter die Arme greifen, wenn diese von ihren eigenen Universitäten nicht ausreichend unterstützt oder ernstgenommen werden? Auch dazu konnte die Pressestelle des Wissenschaftsrates leider nichts mitteilen.

In der Pressemitteilung heißt es: „Vergleichbare Einrichtungen sind weltweit in den meisten forschungsstarken Ländern bereits etabliert“.

Das stimmt aber nur bedingt. So wird im Text des Positionspapiers zwar die Österreichische Agentur für wissenschaftliche Integrität (OeAWI) erwähnt. Eine ähnliche Einrichtung ist aber für Deutschland genau nicht erwünscht. Denn die OeAWI ist nicht nur ein beratendes Forum, sondern eine zentrale Ermittlungsbehörde der österreichischen Forschungseinrichtungen. Sie fällt zwar keine verbindlichen Sanktionsbeschlüsse, kann aber

- von jedem mit Verdachtsmeldungen direkt kontaktiert werden, ohne zwischengeschaltete Ombudsleute

- Verdachtsfälle mit Hilfe der „Kommission für wissenschaftliche Integrität“ untersuchen, der auch ausländische Wissenschaftler angehören.

Auch die dänischen „Komitees für wissenschaftliche Unehrlichkeit“ (Udvalgene vedrørende Videnskabelig Uredelighed, UVVU) haben vergleichbare Vollmachten wie OeAWI. Ähnlich arbeitet nicht zuletzt das US-amerikanische Office of Research Integrity (ORI). Das ORI stellt zudem sämtliche Untersuchungsberichte der Öffentlichkeit zur Verfügung.

Andere Länder sind weiter

Im internationalen Vergleich ist unverständlich, warum der Wissenschaftsrat für Deutschland eine abgeschottete Plattform empfiehlt, die nicht investigativ tätig werden darf.

Laborjournal hat versucht, Mitglieder der Wissenschaftlichen Kommission, allesamt deutsche Professoren, für eine Stellungnahme zu gewinnen. Von diesen wollte aber niemand über das Positionspapier und die offenen Fragen sprechen. Anfragen blieben oft unbeantwortet, auch von der Vorsitzenden der Wissenschaftlichen Kommission, Antje Boetius. Viele, auch der Wissenschaftsratsvorsitzende Manfred Prenzel, verwiesen wortkarg zurück auf die Pressestelle oder empfahlen einfach, das Positionspapier zu studieren.

Daher konnte Laborjournal leider nicht herausfinden, warum der Wissenschaftsrat sich darauf festlegt, dass die „neu zu etablierende institutionenübergreifende Einrichtung“ keinerlei konkrete Vollmachten haben soll.

Das Papier des Wissenschaftsrats ist nun für die weitere Diskussion bei der Allianz der Wissenschaftsorganisationen angekommen, einem Verbund aller relevanten öffentlichen Forschungseinrichtungen in Deutschland. Man kann nur hoffen, dass dort die Kompetenzen der geplanten Institution doch noch aufgestockt werden, so wie es „in den meisten forschungsstarken Ländern bereits etabliert“ ist.

Leonid Schneider

Illustration: (c) Norman Nick / Fotolia



Letzte Änderungen: 13.08.2015