GEZ – Geier, Erpresser, Zehnteintreiber

Axel Brennicke


Editorial

(01.03.2006) Sie sehen gern fern, hören viel Radio? Dann zahlen Sie sicher auch bereitwillig Rundfunkgebühren. Macht ja auch Sinn, wenn das Preis-Leistungsverhältnis stimmt. Der Sinn geht verloren bei chronischen Nicht-Hörern und -Sehern – die GEZ sieht das jedoch anders.

Die Studentin Martina K. (21) wechselt die Uni. Bis sie ein Zimmer im Studentenwohnheim in Uni-Nähe zugewiesen bekommt, wohnt sie erst einmal bei Tante und Onkel. Wie es sich gehört, meldet sie sich beim Einwohnermeldeamt mit Wohnsitz bei den Verwandten an. Drei Monate später klappt es mit der Studentenbude und sie meldet sich pflichtbewusst um.

Dorthin bringt die Post einen Brief von der GEZ, der „Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten“. Sie soll für die drei Monate Fernsehgucken bei Tante und Onkel 51,09 Euro Gebühren zahlen. Martina K. schreibt eine Antwort, in der sie die Lage erklärt: Sie hatte dort keinen Fernseher und besitzt auch kein Auto mit Radio. Brauchte sie ja auch nicht, die Verwandten gucken sowieso Günther Jauch und Sportschau und zahlen ordnungsgemäß dafür. Dass sie dafür zahlen soll, sieht sie nicht ein.

Editorial

Das sieht nicht einmal das Rundfunkgebührengesetz vor: Wer bei Verwandten wohnt, braucht nicht zu zahlen. Doch das nächste Schreiben der GEZ fordert weiter die Knete ein: „Sie möchten Rundfunkgeräte rückwirkend abmelden.“ Ja, aber – ich kann doch nur etwas abmelden, was ich vorher angemeldet habe.

Weiter im Brief der GEZ-Ganoven: „Nach §4 Absatz2 Rundfunkgebührenstaatsvertrag endet die Rundfunkgebührenpflicht mit Ablauf des Monats ... in dem ... die Abmeldung der GEZ oder der zuständigen Landesrundfunkanstalt angezeigt wird.“ Wo soll Martina K. denn eigentlich nun die Glotze abmelden, die sie nie angemeldet hatte, damit sie die vollzogene Abmeldung der GEZ anzeigen kann?

Weiter die GEZ: „Ihre Mitteilung ist bei uns am 11.1.2006 eingegangen. Wir haben deshalb die Abmeldung mit Ablauf des Monats 12.2005 durchgeführt.“ Jetzt führt also doch die GEZ die Abmeldung selbst durch. Immerhin etwas. Und großzügig sogar rückwirkend. Aber: „Das Teilnehmerkonto weist einschließlich 12.2005 einen Rückstand von 51,09 EUR auf. Bitte überweisen Sie ...“

Freistellung = Anmeldung

Das Geld wollen sie auf jeden Fall – her mit Deiner Kohle ist das Motto der GEZ. Den Brief von Martina K. hat offensichtlich niemand gelesen, obwohl er eingegangen ist – und als „Mitteilung einer rückwirkenden Abmeldung“ bewertet wird. Martina K. hatte nie einen Antrag auf Zulassung eines Fernsehers oder eines Radios gestellt, in ihrer ersten Studentenbude hatte sie lediglich unbedarft den im Einwohnermeldeamt ausliegenden Freistellungsantrag für arme Studenten ausgefüllt. Das war ihr Fehler: Für die Geldhaie der GEZ gilt der Freistellungsantrag als Anmeldung. Damit steckt Martina bis an ihr Lebensende in den Klauen der GEZ – und darüber hinaus, falls sie vergisst, sich bei ihrem Ableben rechtzeitig abzumelden. Dann müssen wahrscheinlich die Erben weiterzahlen, da sie wohl auch eine Leiche nicht rückwirkend abmelden können ...

Woher weiß eigentlich die GEZ, dass Martina K. bei ihren Verwandten eingezogen ist? Das kann nur das Einwohnermeldeamt automatisch an die GEZ weitergeleitet haben. Machen Sie sich manchmal Gedanken über den Datenschutz? Brauchen Sie nicht: die GEZ und die Einwohnermeldeämter erledigen das für Sie. Die werden Sie schon überall melden, wo man Ihnen unter irgendeinem öffentlich-rechtlichen Vorwand Geld aus der Tasche ziehen kann ...

Ist dieses Vorgehen typisches öffentlich-rechtliches Gebaren? Unzählige Beispiele sprechen für das systematische Gehabe von Abzockern: Die Studentin Lara V. (22) wohnt mit ihrem Freund und Kommilitonen Tobi zusammen. Für die GEZ bilden die beiden einen Haushalt, für den nur ein Mietvertrag abgeschlossen wurde. Beide „Verdiener“ haben aber zusammen mehr Geld, als für eine Person als Armutsgrenze festgelegt ist. Vor der GEZ ist die Armutsgrenze für einen Menschen gleich hoch wie für einen Haushalt mit zwei oder mehr Menschen. Mensch ist bei der GEZ nur, wer einen eigenen Mietvertrag hat – z.B. für ein Zimmer in einer WG.

Vor der GEZ zählt auch nicht, dass die Eltern der Studentin Lara zu wenig Geld haben, um ihre Tochter allein zu unterstützen, dass Lara deshalb vom Staat nach dem BAföG Geld bekommt.

Den Studenten Gerald (21) weist das Bürgerbüro einer Universitätsstadt im Namen der GEZ darauf hin, dass er als Student ein Anrecht auf Geld von seinen Eltern hat. Dort teilt ihm die freundliche Dame mit, dass er die zusätzlichen Mittel für die GEZ von den Eltern gerichtlich einfordern kann.

Im Klartext: Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und ihre Gebühreneinzugszentrale fordern die Studenten auf, gegen ihre Eltern zu klagen, damit sie an die Knete kommen ...

Dabei ist die Gesetzeslage eindeutig: Studenten, die BAföG erhalten, sind laut Rundfunkgebührenstaatsvertrag (§6 (1) 5.) von der Gebühr befreit und brauchen nichts für Informationen aus Radio oder Flimmerkiste zu zahlen. Aber wehe, Sie kommen auf die Idee, als Student der GEZ mitzuteilen, dass Sie befreit sind: Einmal angemeldet verfolgt die GEZ Sie wie die Hyäne ein krankes Tier. Alle Jahre wieder müssen Sie nachweisen, dass Sie Grund zur Befreiung haben, z.B. mit BAföG studieren.

Keine Ausrede, Baby!

Andererseits machen Sie sich keine Sorgen, die GEZ findet Sie sowieso und geht Ihnen ans Konto. Die GEZ ist ein Profi der Drohbriefe: Neugeborene und Rentner, die umziehen und dies dem Einwohnermeldeamt kundgeben, erhalten drei Briefe: Der erste Brief stellt erst die sachliche Frage, ob Sie ein Gerät bereit halten. Aber dann wird dem Säugling in Fettschrift angedroht: „Damit Sie keine Erinnerung von uns erhalten, antworten Sie dennoch“ - obwohl auf das Gesetz (§3) hingewiesen wird, dass man sich nur anmelden muss, wenn man ein „Rundfunkempfangsgerät zum Empfang“ bereithält.

Vier Wochen später kommt die erste Erinnerung. Exakt noch einmal vier Wochen später die zweite. In der wird die GEZ richtig deutlich. Gleich der dritte Satz endet fettgedruckt: „ ... eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden kann.“

Beispiel dazu: Bei Student Oliver (22) klingelt eines Tages ein Scherge der GEZ und drängelt wie Kälte in die Studentenbude. Dort sieht er ein Fernsehgerät stehen, sagt Oliver, er müsse zahlen. Olli zeigt dem Geldeintreiber, dass die Kiste weder eine Antenne hat, noch an eine Schüssel angeschlossen ist. Kabel liegt sowieso nicht im Haus. Olli zeigt auf den Videospieler und sagt, ihn interessiere weder GZSZ noch Verbotene Liebe, er sehe nur Videos und das ginge nun mal nicht ohne Bildschirm.

Der Fernseher hat tatsächlich keinen Empfang. Der Spion der GEZ meint, er müsse dennoch zahlen, da das Gerät ja jederzeit angeschlossen werden könne – obwohl das Gesetz, bzw. der Vertrag sagt, dass nur ein „bereitgehaltenes Rundfunkempfangsgerät“ angemeldet werden muss. Von einem nicht bereiten Gerät ist keine Rede.

Die Unverfrorenheit der GEZ-Geldeintreiber kennt keine Grenzen und keine Gesetze: Doktorandin Iris (24) erhält Zuschuss zum Leben während ihrer Arbeit – und zahlt ordentlich GEZ. Das aber glaubt ihr der Klinkenputzer von der GEZ nicht – und verlangt, ihre Kontoauszüge zu sehen, auf denen der abgebuchte GEZ-Beitrag zu sehen ist. Zu Recht weigert sich Iris und sagt, er solle im Computer der GEZ selbst nachsehen.

Apropos Geld: Martina K. verdient kein Geld, sie studiert. Geld zum Über-Leben und zum Lernen bekommt sie von ihren Eltern - davon plötzlich 51,09 Euro für nichts und wieder nichts abdrücken zu müssen, bedeutet, das dringend notwendige Lehrbuch für 49,50 Euro nicht kaufen zu können oder einige Wochen Billigdiät mit Nudeln – Fleisch oder gar frisches Gemüse sind nicht mehr drin – Dank sei der GEZ.

Vorschlag: Alle Studenten von der GEZ-Zahlung befreien. Die Studis haben sowieso nicht viel Geld. Wenn doch ein paar durch die Lappen gehen, ist das kein großer Euro-Verlust.

Aber dieses Schmierentheater der GEZ kostet wertvolle Produktivkraft unserer künftigen Rentenzahler und hält sie vom Studieren ab. Da die GEZ beim Einwohnermeldeamt sowieso in den Daten eines jeden von uns herumstöbert, sollte es nur ein Mausklick sein, die Studenten herauszunehmen.