
Die Abweichungen erkennt man nur mit der Lupe
Folge 9: Die (Nicht-) Reaktionen der Zeitschriften
Die Fälschungsvorwürfe, erstmals in der Pressemitteilung der Medizinischen Universität Wien im Mai 2008 erhoben, ließen an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Die ersten Reaktionen hierauf waren u.a in Science und dem British Medical Journal zu lesen, abgesehen von den vielen nicht-wissenschaftlichen Beiträgen in nationalen und internationalen Zeitschriften.
An dieser Stelle sei ein Gedanke eingeflochten, der vermutlich blauäugig ist. Angenommen, man bekommt als Herausgeber mit, dass es Fälschungsvorwürfe gegen eine Gruppe von Autoren gibt, die auch in der eigenen Zeitschrift publiziert hat. Wäre es dann nicht ein Automatismus, diese Publikationen von sich aus einer kritischen Prüfung zu unterziehen, sie ggf. sogar erneut begutachten zu lassen? Wäre es nicht auch denkbar, eine konzertierte Aktion aller Herausgeber zu prüfen?
Wie gesagt, blauäugig. Geschehen ist in dieser Richtung ja auch nichts.
Bevor die Behandlung der Fälschungsvorwürfe in den Wiener Studien durch die Herausgeber und Verlage beschrieben wird, soll hier ein im guten Sinne herausragendes Beispiel genannt werden, wie so etwas funktionieren kann. Im Jahr 2009 wurde von Garaj-Vrhovac et al. in Toxicology ein Paper veröffentlicht, das die angeblichen Wirkungen von Mikrowellenstrahlung auf Leukozyten von Ratten beschrieb (Band 259: 107-111). Die statistischen Methoden waren allerdings haarsträubend falsch, da die Gesamtzahl der ausgewerteten Zellen (800) und nicht die Anzahl der Blutproben (8) in die Auswertung eingingen. Ein „Letter“ wurde vom Autor dieses LJ-Beitrages an den Herausgeber geschickt, und innerhalb von knapp einem Monat wurde entschieden, die Arbeit zurückzuziehen!
Von einer solchen schnellen und eindeutigen Reaktion kann bei den inkriminierten Publikationen aus Wien keine Rede sein. Bislang wurde keine einzige Arbeit zurückgezogen.
Der Reihe nach: Die erste Reaktion einer Zeitschrift erfolgte auf die zuletzt publizierte Arbeit aus 2008 (Schwarz et al., Int Arch Occup Environ Health 81: 755-767) mit einem „Expression of Concern“ der Herausgeber Drexler und Schaller (Band 82: 143-144, 2009). Dieser Artikel ist wirklich lesenswert. Einerseits entschuldigen sich die Herausgeber dafür, die Arbeit veröffentlicht zu haben, andererseits erklären sie, keine weiteren Kommentare oder Stellungnahmen zu veröffentlichen, es sei denn, die Medizinische Universität Wien oder die Autoren würden agieren bzw. neue Beweise vorlegen. Ja, auf diese Weise kann man sich natürlich aus der Affäre ziehen – den Kopf in den Sand stecken, so nennt man das wohl.
Diese Reaktion hatte aber Konsequenzen. Im Rahmen einer Untersuchung durch COPE (Committee on Publication Ethics), einer Organisation, der u.a. alle Herausgeber der Verlage Springer und Elsevier angehören, wurde das Verhalten der Herausgeber von IAOEH und Mutation Research kritisch beleuchtet. Den Herausgebern von IAOEH wurde im September 2009 empfohlen, den Titel des „Expression of Concern“ um den Titel der unter Verdacht stehenden Arbeit zu erweitern, damit Leser, die diese Arbeit in PubMed finden, überhaupt wissen, worum es geht. Und es wurde empfohlen, dass auf der Homepage des Journals die Leser deutlich darauf hingewiesen werden, dass es zu der Arbeit von Schwarz et al. einen Expression of Concern gibt („COPE's recommendation is for Springer to ensure that the Expression of Concern is clearly linked to the original paper on their website so that readers who obtain the Schwarz et al paper from the Springer site are alerted to the EoC“). Beides wurde bislang nicht getan.
Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Herausgeber nicht das geringste Interesse daran haben, diese wichtigen Informationen an ihre Leser zu geben.
Der gleiche Eindruck muss entstehen, wenn man die Vorgänge rund um die kritischen Kommentare zur Publikation in Mutation Research (Diem et al., 2005, siehe Folge 5) betrachtet. Der Herausgeber wurde vor Einreichen des kritischen Kommentars (nunmehr erschienen: Lerchl und Wilhelm, Mutation Research 697: 60-65, 2010) darüber informiert, dass es ein längeres Manuskript werden würde und nicht ein kurzer „Letter“, und er erklärte sich einverstanden. Die vier (!) Gutachter waren durchweg positiv, zwei sogar enthusiastisch. Ein Gutachter meinte aber, es sei für einen Letter zu lang, woraufhin der Herausgeber das Manuskript ablehnte. Ein Witz? Kein Witz. Erst nachdem der Verlag (Elsevier) involviert wurde, zog der Herausgeber seine Entscheidung zurück. Von der Einreichung des Manuskriptes bis zur Akzeptierung vergingen knapp vier Monate. Angesichts der Komplexität der Vorgänge eine vertretbare Zeitspanne.
Etwas mehr Zeit (10 Monate) vergingen in einem weiteren Fall von der Einreichung eines Letters bis zur Akzeptierung, dafür war das Ergebnis freilich gut und eindeutig. Im Mai 2009 wurde ein Manuskript der Zeitschrift „Radiation and Environmental Biophysics“ (REBS, Springer-Verlag) übermittelt und inzwischen veröffentlicht (Lerchl, REBS, doi: 10.1007/s00411-010-0280-6). Es ging um eine Arbeit aus dem Jahr 2004 (Pilger et al.), in der DNA-Schäden, verursacht durch Magnetfelder, berichtet wurden (siehe Folge 5). Im Verlauf der Aktivitäten der Herausgeber wurde der korrespondierende Autor Alexander Pilger aufgefordert, Originaldaten oder Laborbücher beizubringen, um die in dem Letter vorgebrachten Vorwürfe zu entkräften, was dieser aber nicht tat. Stattdessen übermittelte er eine Antwort, die inzwischen ebenfalls erschienen ist (doi: 10.1007/s00411-010-281-5). Diese Antwort fanden die Herausgeber allerdings nicht ausreichend, um die Vorwürfe zu entkräften, und veröffentlichten ihrerseits, konform mit den Richtlinien von COPE, ein „Editorial Expression of Concern“ mit dem vollständigen Titel der Arbeit (doi: 10.1007/s00411-010-0282-4). Sie machen die Leser eindeutig auf die Unstimmigkeiten aufmerksam und verweisen darauf, dass diese Arbeit (neben den anderen) derzeit durch die OeAWI untersucht wird (siehe Folge 8). Über den Ausgang dieser Untersuchungen würden die Leser von REBS rechtzeitig informiert. Die Herausgeber haben also alles richtig gemacht. Nach Auskunft der Herausgeber wird derzeit geprüft, sowohl den Letter, die Response als auch das Editorial Expression of Concern zum kostenlosen download freizuschalten (Open Access). Vielleicht sind sie es bereits, siehe http://www.springer.com/physics/biophysics+&+biological+physics/journal/411.
von Alexander Lerchl
Was bisher geschah:
Folge 2: Die ersten Ungereimtheiten
Folge 3: Mikroskopische Abweichungen
Folge 4: Die ersten Magnetfeld-Ergebnisse
Folge 5: Fälschungen trotz Verblindung?
Folge 7: Die Untersuchung der Medizinischen Universität Wien
Folge 8: Die Österreichische Agentur für Wissenschaftliche Integrität (OeAWI)
Folge 9: Die (Nicht-) Reaktionen der Zeitschriften
Folge 10: Zusammenfassung und Kommentare