Editorial

"Mehr Licht"

Vorsicht – kann Spuren von DNA enthalten!

Von Martin Eckert, Wiesbaden


(12.07.2016) Die forensische DNA-Analyse ist aus Polizeiarbeit und Rechtsprechung nicht mehr wegzudenken – doch ihr Potenzial ist noch längst nicht ausgeschöpft.

Essays
Illustration: Fotolia / freshideas

„...das Gericht dankt dem Sachverständigen. Hat die Verteidigung noch Fragen?“

So oder ähnlich klingt es gerne in deutschen Gerichtssälen, nachdem ein DNA-Sachverständiger seine Ausführungen mit einer astronomisch hohen Zahl für die Wahrscheinlichkeit einer Übereinstimmung der DNA-Profile von Tatortspur und Beschuldigtem abgeschlossen hat.

Den Anfang machte der Brite Sir Alec Jeffreys mit seiner Beschreibung der Mini-Satelliten; ihm folgten viele, die die Untersuchung von „Short Tandem Repeats“ (STRs) vorantrieben und perfektionierten. Die Befunde solcher Typisierungen hielten Einzug in die polizeilichen Ermittlungen und bewiesen ihren Wert als Sachbeweis in unzähligen Strafverfahren und der Aufarbeitung ungeklärter Altfälle. Die forensische DNA-Analyse ist seither nicht mehr aus der deutschen Polizeiarbeit und Rechtsprechung wegzudenken.

Während die Strafprozessordnung (StPO) im Wesentlichen seit Jahren unverändert bleibt, geht die Entwicklung der Typisierung menschlicher DNA mit großen Schritten weiter. Wer wie ich damals das zweifelhafte Vergnügen hatte, noch einzelne STRs mit Hilfe eines einzigen Primerpaares amplifizieren zu müssen, um erst nach einigen Tagen und vielen, vielen PCRs ein „DNA-Identifizierungsmuster“ erstellen zu können, dem lässt sich allein durch das Erwähnen des Zauberwortes „Multiplex“ ein Strahlen ins Gesicht zaubern. Im Multiplex-Verfahren wird durch den Einsatz mehrerer Primer-Paare die gleichzeitige Amplifikation unterschiedlicher DNA-Abschnitte erreicht.

Die altbekannten Sequenzierbegleiter wie Mercaptoethanol (stinkend!), Puffertröge mit Oktoberfest-tauglichem Volumen und Glasplatten von der gefühlten Größe eines Kommunalwahlzettels sind in den hintersten Ecken der Institutsregale gelandet. Stattdessen stehen heutzutage stylische Halb- und Vollautomaten bereit, die jeden Schritt der modernen DNA-Analyse aus dem Effeff beherrschen und die von „Liquid Handling“ bis „Capillary Conditioning“ keine Wünsche offen lassen. Die Kits für Extraktion, Quantifizierung, Multiplex-PCR und Kapillarelektrophorese sind auf minimalste DNA-Mengen optimiert und liefern Typisierungsmuster von 17 oder sogar 24 STRs – in einer einzigen PCR.

Technologie, Methodik, Automatisierung – sie alle führen zu präzisen, verlässlichen Analyseergebnissen. Vor allem die Automatisierung ermöglicht einen Probendurchsatz, der noch vor kurzem undenkbar war. Hinzu kommt hochentwickelte Auswertungs-Software, die selbstständig Allele bezeichnet und qualitätsbezogene Ampelsysteme nutzt, um dem Anwender kritische Befunde anzuzeigen. Qualitätsmanagement, DIN/ISO 10725 und regelmäßige Audits sorgen pingelig für nachvollziehbare Arbeitsabläufe und akkurate Dokumentation.

Doch genug der Schwärmerei. Es ließen sich noch etliche Seiten füllen mit Beschreibungen über die Vorzüge moderner DNA-Analytik, doch ich fürchte, das wird irgendwann langweilig. Was die geschätzte Leserschaft in diesem Beitrag jedoch vergeblich suchen wird, sind spektakuläre Fallbeispiele (da verweise ich auf die Tagespresse) oder eine erneute Abhandlung des berühmten „Wattestäbchen-Desasters“ um diagnostische Artefakte bei der Spurensicherung.

Die unwissentlich beim Hersteller verunreinigten Wattestäbchen hatten übrigens aus DNA-Sachverständigen-Sicht positive Effekte (unter anderem die ISO-Norm 18385:2016 für die Herstellung und Kennzeichnung von DNA-freien Verbrauchsmitteln) – und das Ganze geschah zu einer Zeit, in der gerade ein begrüßenswertes Umdenken stattfand.

Wie lässt sich dieses Umdenken beschreiben? Das „alte“ Denken hatte seinen Ursprung in der brachialen Änderung des Beweiswerts, die STR-Befunde schon in der Anfangszeit der forensischen DNA-Analyse vor Gericht ausgelöst haben. Plötzlich wurden aus relativen Häufigkeiten von beispielsweise 0,04 (Blutgruppe) solche von DNA-Mustern mit zum Beispiel 0,00000001.

In der Folge festigte sich die Auffassung, man bräuchte lediglich den kompletten Tatort abzureiben, alle losen Gegenstände einzusammeln und dem DNA-Labor die Identifizierung des Täters zu überlassen! Zugegeben – etwas spitz formuliert, aber es macht deutlich, dass die Ermittlungsarbeit Gefahr lief, sich einzig auf den DNA-Beweis zu konzentrieren und andere Errungenschaften der Kriminalistik und Kriminaltechnik auszublenden. Mein damaliger Chef und Mitbegründer der forensischen DNA-Analyse in Deutschland, Hermann Schmitter, wurde nicht müde, in Ermittlerkreisen zu betonen, „DNA“ sei eben nicht die Abkürzung für: „Do Not Ask“. Doch nachdem Quincy mit seinem Mikroskop von kernigen TV-Tatortermittlern mit Einweghandschuhen (aber ohne Mundschutz) abgelöst wurde, verfestigte sich auch in der CSI-geprägten Öffentlichkeit die Auffassung, man bräuchte als Ermittler nur mit einer funzeligen Taschenlampe lange genug auf einen schummrigen Tatort einzuleuchten und den Rest erledige dann das DNA-Labor – und das in der Rekordzeit von knapp 40 Minuten!

Was hat es nun mit dem Umdenken auf sich? Es lag nicht an den Wattestäbchen allein, dass vorher wenig beachtete Aspekte wie etwa Kontamination mit nicht-tatrelevantem Material auf einmal in den Fokus rückten – es war zum großen Teil auch der rasante Anstieg der Sensitivität neuer Typisierungs-Kits. Wo vorher Sekretspuren wie Speichel, Blut oder Sperma nötig waren, um ein DNA-Muster zu erstellen, reichten jetzt minimale Antragungen, wie sie schon durch kurzeitigen Hautkontakt entstehen können, für ein aussagekräftiges Muster aus! Hieraus ergab sich eine neue Spurenart – kleinste Hautpartikel, die auf den Oberflächen von berührten Gegenständen oder Personen zurückbleiben, gehören mittlerweile zu den am häufigsten untersuchten Spuren.

Die resultierenden Befunde erfordern eine gründliche Betrachtung aller denkbaren Begleitumstände, die bei der Entstehung einer solchen Spur eine Rolle ge­spielt haben könnten. Oft handelt es sich um Mischspuren – es werden also Merkmale von mehreren Personen typisiert, ohne dass erkennbar ist, welches Allel von welcher Person stammt. Ebenso wenig ist erkennbar, wie lange sich das Spurenmaterial einer der Personen schon auf dem Spurenträger befunden hat: Eine Mischspur am Griff einer Waffe kann uns nicht verraten, welche der Personen die Waffe während der Tat­ausübung in der Hand hielt. Aber auch ein Tatverdächtiger, dem ein einzelnes Muster von Anhaftungen an einem Fenstergriff zugeordnet wurde, kann entgegenhalten, den Griff tags zuvor als Partygast betätigt zu haben und nicht etwa als Einbrecher.

Ein weiterer Aspekt betrifft die Übertragung geringster Spurenmengen auf ein Tatmittel, ohne dass die Person, von der die Spur stammt, tatbeteiligt ist. Dies kann durch sogenannten Sekundär-, Tertiär- oder Darüber-hinaus-Transfer geschehen: Simples Händeschütteln kann dazu führen, dass Person B Spuren von Person A auf einen Gegenstand (etwa die Waffe) überträgt – ungünstigenfalls ohne selbst nennenswerte Mengen von eigenem Material zu hinterlassen. Liegt das DNA-Muster von Person A vor oder ist es in der DNA-Analysedatei gespeichert, wird eine Übereinstimmung mit dem Spurenmaterial festgestellt. Die Frage, ob eine nachgewiesene Spur tatsächlich mit dem Tatgeschehen in Zusammenhang steht, ob also jemand (wie in diesem Fall Person A) an der Tatausübung beteiligt war, wird damit zunehmend wichtiger. Im forensischen Jargon spiegelt sich dies in den Begriffen „Sub-Source-Level“ (typisierte DNA aus Spurenmaterial), „Source-Level“ (Spurenmaterial) und letztendlich „Activity-Level“ (Spurenentstehung) wider.

Auch zu dieser Thematik ließen sich weitere Seiten füllen – aber belassen wir es bei diesen Beispielen und kehren zum allerersten Satz dieses Beitrags zurück: „[…] Hat die Verteidigung noch Fragen?“

Angesichts der hier kurz angerissenen Punkte sollte man ein spontanes „Und ob, Herr Richter!“ erwarten können. Und tatsächlich hat auch im Gerichtssaal ein Umdenken stattgefunden: Gibt es denkbare Szenarien, die Spurenübertragungen, Verschleppungen oder Transferereignisse möglich erscheinen lassen? Werden die DNA-Sachverständigen nun vermehrt in dieser Richtung befragt?

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Solche Fragen zu beantworten ist allerdings alles andere als einfach. Ein lapidares „Ich kann das nicht ausschließen“ wird möglicherweise dem Beweiswert der betroffenen Spur nicht gerecht. Aus eigener Erfahrung ermutigt dies die Verteidigung zu dem triumphierenden Einwand, dann sei die DNA-Übereinstimmung ja wertlos – und damit verlässt die Verteidigung das rutschige Parkett der Wahrscheinlichkeitsbetrachtung. Der Sachverständige mit Stopper-Socken ergeht sich nun in einen Exkurs über probabilistische Methoden zur Abschätzung des Beweiswertes und versucht, die fraglichen Szenarien als Hypothesen zu verstehen und seine Laborergebnisse darauf zu beziehen. Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben naturgemäß unterschiedliche Theorien zum Tathergang und der Mitwirkung des oder der Beschuldigten. Der Sachverständige erklärt die bedingte Wahrscheinlichkeit des Zustandekommens seines Befundes (DNA-Profilübereinstimmung) unter Berücksichtigung der sich widersprechenden Theorien. Hierbei sollte er sich auf Daten stützen können, die seine Schlüsse rechtfertigen. Im Routinefall werden hierfür relative Häufigkeiten aus belastbaren Populationsdatenbanken herangezogen. Geht es jedoch um die oben angesprochenen Übertragungsvorgänge, und denkt man an die überwältigende Anzahl von Faktoren, die solche Transfer-Ereignisse beeinflussen können, ist es grundsätzlich schwierig, adäquate experimentelle Daten zu generieren. Hierin liegt eines der aktuell intensiv bearbeiteten Forschungsfelder.

Bei unzureichender Datenbasis greift der Sachverständige auf das zurück, was ihn ausmacht: seine Erfahrung. Und so schildert er, was er unter der Annahme dieser oder jener Rahmenbedingungen am ehesten erwarten würde, und was nicht. Welche Rahmenbedingungen, Theorien oder Szenarien letztendlich für die Urteilsfindung eine Rolle spielen werden, entscheidet das Gericht.

Will man den Blick auf die vielfältigen Forschungsfelder etwas vertiefen, braucht man lediglich an einer der vielen Spurenkonferenzen teilzunehmen, die Ermittler, Staatsanwaltschaft und kriminaltechnische Sachverständige nutzen, um die verschiedenen Untersuchungsziele zu koordinieren. Der Kanon der Fragen, die an die Analytik gestellt werden, trifft in den meisten Fällen noch auf enttäuschende Antworten. Wie alt ist die Spur? Wie alt ist der Spurenverursacher? Wie sieht er aus? Körpergröße, Haarfarbe, Hautfarbe, Augenfarbe, geografische Herkunft, und so weiter. Die Bestimmung phänotypischer Merkmale ist zwar in Deutschland bisher nicht erlaubt, kann aber in vielen anderen Ländern zur Ermittlungsunterstützung genutzt werden. Entsprechend groß ist das Interesse an ihrer Weiterentwicklung – auch in Deutschland.

Ebenso interessant sind neue Entwicklungen, die die Analytik selbst betreffen: Nachdem das Thema „Hochdurchsatz“ in der forensischen DNA-Analytik längst angekommen ist und zu einer Vervielfachung der Analysekapazitäten geführt hat, geht es weiterhin darum, aus geringsten DNA-Mengen vollständige Profile zu erstellen. Der Schwellenwert liegt derzeit bei zirka 50 pg DNA – vorausgesetzt, die DNA ist nicht degradiert. Handelt es sich um degradierte DNA, zeigen sich Probleme bei der Amplifikation längerer Fragmente ( > 250 bp ). Die untersuchten STRs sind zwar recht kurz, jedoch sorgt die Amplifikation von flankierenden Regionen dafür, dass sie in den Farbkanälen der Kapillarelektrophorese in unterschiedlichen Fragmentlängen-Bereichen laufen und somit klar unterscheidbar bleiben. Um Degradations-Probleme zu umgehen, sind zusätzliche Farbkanäle hilfreich. Wohl noch in diesem Jahr wird sich auf dem Markt die Palette an geeigneten Kapillarelektrophorese-Geräten (derzeit 6 Farbkanäle) um ein Modell mit 8-Kanal-Technik erweitern.

Eine weitere sich abzeichnende Erweiterung stellt das „Massively Parallel Sequencing“ (MPS) dar. In größeren Sequenziereinrichtungen schon etabliert, könnte es dazu beitragen, die forensische DNA-Analyse einem Paradigmenwechsel zu unterziehen. Die bisherige Analyse von STR-Einheiten als „Amplified Fragment Lenght Polymorphisms“ (AFLP) könnte der reinen Sequenzierung weichen. Die Anzahl der STR-Wiederholungen an den jeweils zu untersuchenden Loci wird dann anschließend anhand der Sequenzdaten bestimmt. Das klingt erst einmal nach „durch die Brust ins Auge“ – ist aber vielversprechend, da die bisher analysierten polymorphen Marker eine Vielzahl weiterer, mit AFLP nicht nachweisbarer Variationen auf Sequenzebene tragen. Gerade bei der Interpretation von Mischspuren kann MPS helfen, angenommene Spurenmitverursacher auszuschließen oder die Anzahl anzunehmender Spurenmitverursacher besser zu bestimmten. Noch kommen die für die Forensik entsprechend angepassten Systeme nicht an die etablierte Technologie heran. Sie haben aber eindeutig das Potential, als sinnvolle Ergänzung das Spektrum der forensischen DNA-Analyse deutlich zu erweitern.

Es steckt also viel Bewegung in der DNA-Analyse. Man darf gespannt sein.

Apropos Bewegung: Unter dem Oberbegriff „Rapid-DNA“ ist ein weiterer Trend zu verzeichnen, zumindest Speichelproben direkt vor Ort analysieren zu können. Gemeint ist die neueste Generation mobiler Geräte, die in jeden PKW-Kombi passen, in jeder Polizeidienststelle stehen können und aus einem Mundschleimhautabstrich in nur 90 Minuten ein komplettes datenbank­taugliches DNA-Profil erstellen. Für Spurenuntersuchungen ist ein solches Gerät hingegen bisher nur bedingt geeignet. Die Bedienung ist mit der einer Kaffee-Pad-Maschine vergleichbar und erfordert keine spezielle Ausbildung. Ein Blick über den großen Teich lässt erkennen, dass solche Geräte dort in Zukunft in vielen Polizeidienststellen eingesetzt werden sollen. In Deutschland ist ihr Einsatz nur in DNA-Labors vorstellbar – und hier auch nur als Ad-hoc-Verfahren zur Ermittlungsunterstützung in extrem dringenden Fällen. Die Befunde müssten, um gerichtsverwertbar zu sein, durch eine nachfolgende konventionelle Analyse bestätigt werden.

Wie auch immer: Trotz hoher Anschaffungskosten, extrem teurer Verbrauchsmaterialien und geringen Probendurchsatzes wird möglicherweise eine Art nationales Geräte-Netzwerk entstehen, um in bestimmten Situationen wie zum Beispiel Täterermittlungen oder Identifizierungsmaßnahmen in Katastrophenlagen, örtlich flexibel und schnellstmöglich zu reagieren.

Wie geht es weiter? Das Ende der Fahnenstange ist noch längst nicht erreicht. Die forensische DNA-Analyse steht auf einem festen Fundament und hat sehr hohen Ansprüchen gerecht zu werden. Künftige Änderungen oder Erweiterungen müssen sorgfältig abgestimmt und mit Augenmaß vorgenommen werden. Ich wage die vorsichtige Prognose, dass über kurz oder lang auch die Strafprozessordnung angepasst wird, um neuen, einsatzfähigen Möglichkeiten der DNA-Analyse Rechnung zu tragen. Zeit darüber nachzudenken wäre es...

Der Molekularbiologe Martin Eckert arbeitet seit 2003 als Sachverständiger im Kriminaltechnischen Institut des Bundes­kriminalamtes. Er ist Mitglied mehrerer polizeilicher und EU-Arbeitsgruppen und Gastdozent der Deutschen Richterakademie.


Letzte Änderungen: 12.07.2016