Editorial

Über die Notwendigkeit der Entfesselung der Wissenschaft

Von Karl-Josef Dietz, Bielefeld


(16.07.2021) Die biowissenschaftliche Grundlagenforschung ist in einem Korsett aus regulatorischen, administrativen und bürokratischen Zwängen gefangen, das die Forschenden hemmt und beschränkt. Die Befreiung von diesen Fesseln gelingt nur, wenn alle Forscher mitmachen.

Ist es Staunen oder Entsetzen des Gesprächspartners? Auf dem Sofa im Büro eines Bundestagsabgeordneten sitzend hatte ich eben die Notwendigkeit betont, die Wissenschaft in Deutschland und Europa zu entfesseln, um die Zukunft erfolgreich zu gestalten. Es scheint, als vermute mein Gegenüber eine unmoralische oder gesetzwidrige Forderung. Nein, das war nicht gemeint. Der Biologenverband VBIO hatte eben ein Positionspapier zur Bedeutung der Grundlagenforschung veröffentlicht. Meine Forderung bezog sich auf die notwendige Anerkennung und Wertschätzung der Grundlagenforschung als wesentliche Basis zur Lösung unserer Zukunftsaufgaben.

Das Gespräch liegt zwei Jahre zurück. Seitdem treiben mich Gedanken um, wie die notwendige Unbeschwertheit und stimulierende Forschungsatmosphäre wiedergewonnen werden kann – und damit auch die vielbeschworene Freiheit der Forschung hierzulande. Gemäß Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes gilt: „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei“ – aber wie sieht die Realität aus? Einerseits beschränken zunehmend regulatorische, administrative und bürokratische Zwänge den wissenschaftlichen Handlungsraum. Andererseits gibt es einen gesellschaftlich akzeptierten oder zumindest nicht vehement dementierten Argwohn gegenüber wissenschaftlichen Erkenntnissen und Akteuren bis hin zu offener Fortschrittsfeindlichkeit. Da gewinnt der Titel des Spiegel-Leitartikels „Bloß keine Experimente“ ein zweites Gesicht [1].

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Illustr.: AdobeStock / fran_kie

Methodisch-konzeptionell erleben wir heute nahezu paradiesische Zustände. Die Vielfalt und Multiparallelität von Messverfahren sowie deren Empfindlichkeit sind phänomenal – gleichzeitig erleichtern Computational Biology und künstliche Intelligenz das Betreten neuen wissenschaftlichen Terrains. Niemand wünscht sich Bedingungen zurück, wie sie vor dreißig oder vierzig Jahren zu finden waren. Pipettenspitzen waren ein Goldschatz, den man spülte und wiederverwendete, Lösungen wurden mit dem Mund pipettiert, Radioaktivität in zwei Meter Entfernung vom Minischreibtisch mit Kaffeetasse eingesetzt und der erste Computer des Instituts durfte nur von zwei Personen genutzt werden. Der milde Vorwand des schon damals existenten Sicherheitsbeauftragten, die Sammlung der leeren, vormals alkoholhaltige Getränke beinhaltenden Flaschen auf der obersten Ebene des Laborregals solle doch bitte verkleinert werden, wurde fröhlich ignoriert. Papers wurden an der Schreibmaschine geschrieben, in Papierform eingereicht, per Brief vom Editor zu den Gutachtern verschickt, und die Proofs hatten den Charme der alkoholischen Matrizenabzüge, auf denen in der Schule Schulaufgaben, altdeutsch für Klausuren, ausgeteilt wurden. Nein, diese Zeiten sind glücklicherweise vorbei und überall Laborstandards etabliert.

Problematisch und wissenschaftsschädlich sind andere Zwänge, die den Forschenden hemmen, beschränken und schaden. Sie sind der Anlass, nach Entfesselung zu rufen. Und sie tangieren die meisten von uns, und allemal unsere Disziplinen. Es gibt allgemeine Fesseln und Biologie-spezifische. Der Umfang einer spontanen Stoffsammlung und Mindmap explodiert und vermengt scheinbare Kleinigkeiten mit Fundamentalem. Die Punkte betreffen beispielsweise die Karriereplanung und den wissenschaftlichen Nachwuchs, den Laboralltag, die Nutzbarkeit des biologischen Versuchsmaterials, die internationale Zusammenarbeit sowie freie Experimentgestaltung. Jeder Punkt verdiente eine ausführliche Erörterung, was in diesem Artikel nicht zu erreichen ist. Stattdessen sollen Schlaglichter als Fallbeispiele die Gesamtproblematik verdeutlichen.

Die Umstellung auf W-Besoldung im Jahr 2002 sollte Leistung fördern und den wissenschaftlichen Nachwuchs frühzeitig zu eigenständigen Gruppenleitern auf Juniorprofessuren befördern. Dann allerdings kamen unterfinanzierte „Wanka“-Professuren, dürftige Ausstattung, späte Berufung und erstaunliche Zielvereinbarungen. In der Berufungskonkurrenz setzen sich meist eher fortgeschrittene Bewerbungen nahe an der Berufbarkeits-Grenze durch. Da die Juniorprofessuren eher schlank ausgestattet werden, konterkariert dies das Lippenbekenntnis, dem wissenschaftlichen Nachwuchs tolle Bedingungen für den Aufbau eigener Arbeitsgruppen zu geben. Zielvereinbarungen legen die im Erfolgsfall zu erwartenden Leistungen fest, beispielsweise einzuwerbende Drittmittel, Publikationszahl und andere teils bedenkliche Desiderate. Anforderungen außerhalb der eigenen Leistungsbefähigung dürfen nicht Teil solcher Zielvereinbarungen sein, beispielsweise die erfolgreiche Einwerbung von thematisch teils fremdbestimmten Projekten unter Beteiligung anderer oder sogar die Koordination großer Initiativen. Das Scheitern liegt gegebenenfalls in anderen Händen. Wer prüft die ethisch-moralische Angemessenheit der Zielvereinbarungen und schützt die zu Berufenden vor der Phantasie der Rektorate und Dekanate?

Und hinsichtlich der Ausstattung experimentell ausgerichteter Juniorprofessuren müsste eine Wissenschaftler- und eine technische Stelle sowie Zugang zur personellen Unterstützung bei Verwaltungsvorgängen Standard sein. Goldstandard sind die Emmy-Noether- und ERC-Starting-Grants-Projekte, die den wissenschaftlichen Nachwuchs maximal „entfesseln“ und beflügeln.

Hier sei nochmals gut zwanzig Jahre zurückgeblickt. Damals durften Bleistifte nur über die kleinteilige Kostenstelle „Büromaterialien“ und bloß nicht über Verbrauchsmittel, Kleingeräte, Dienstreisen et cetera abgerechnet werden. Was für ein Fortschritt war die Einführung der sehr weit gefassten Kostenstellen. Hier ist größter Dank an die Politik und Verwaltung zu richten. Allerdings nehmen die Sondertöpfe zu Qualitätsverbesserung, Masterstudienplätzen, Hochschulpakt undsoweiter gerade wieder überhand. Sie sind verknüpft mit jeweils spezifischen Anforderungen an kleinteiliger Berichterstattung. Dies lähmt die Bereichsleitung und die Verwaltung. Die Unterfinanzierung der Hochschulen ruft nach einfachen Lösungen, weil selbst die Sondertöpfe nur der evidenten Unterfinanzierung entgegenwirken.

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Illustr.: AdobeStock / fran_kie

Leistungsorientierte Mittelzuweisungen (LOMs) sollen heutzutage die Hochschullehrenden motivieren, Leistung zu erbringen. Abgesehen von der unzulässigen Annahme, ohne LOMs lohne sich Leistung nicht und die Motivation sei gering, ist die grundsätzliche Herausforderung, die besten Parameter zur Charakterisierung von Leistung festzulegen und zu erfassen. Vielfach werden Drittmitteleinwerbungen als einfach anzuwendendes Hauptkriterium herangezogen, insbesondere in den zuständigen Ministerien. Damit übertragen diese und die Universitäten die Verantwortung zur Festlegung von Leistung auf Dritte und bewerten Input. Wie korreliert die Entscheidung eines Bewilligungsgremiums mit der Leistung der Forschenden, der Qualität des Outputs und mit anderen Verfahren? Wissenschaftlich korrekt wäre die Bewertung des Outputs in Form von Erkenntnissen, Publikationen und Patenten.

Man ist verblüfft, wenn argumentiert wird, die Veröffentlichungspraktiken seien zwischen den Disziplinen zu unterschiedlich. Dabei ist die interne Standardisierung längst erprobt. Der Eindruck ist zudem, dass sich die Publikationspraktiken zwischen den Disziplinen im Zuge von Open Access und Open Science momentan eher angleichen. Wieso ist ein Drittmittel-Euro immer gut und aussagekräftig, Publikationen aber nicht nutzbar? LOM-Vergabe ohne wesentliche Berücksichtigung von Outputs erscheint fragwürdig. Zu erwähnen ist, dass es LOM-Modelle gibt, die den Output berücksichtigen. Die Entfesselung der Wissenschaft ruft nach einer Verbesserung der Grundausstattung der Arbeitsgruppen. Denn vielfach handelt es sich bei Drittmittelprojekten auch nur um öffentliche Gelder. Der einzige Unterschied ist der nicht unerhebliche zusätzliche Aufwand, um an Drittmittel heranzukommen. Ihre Akquise nimmt wertvolle Arbeitszeit der Wissenschaftler in Anspruch, in der sie keinen Output generieren können. Demgegenüber steht auf der Positivseite allerdings die tiefere konzeptionelle Befassung mit dem Projekt, für das der Antrag gestellt werden soll.

Zwei weitere Gedanken zum Output erscheinen mir wichtig zu sein. Meine Erfahrung aus etwa 25 Berufungsverfahren zeigt mir, dass normalerweise Berufungskommissionen den Ausgleich zwischen Bewertung der Erfahrung in erfolgreicher Drittmitteleinwerbung und Output in Form von Publikationen gut herbeiführen. Man könnte demnach auch in Richtung LOMs rufen „Es geht doch“ und „Nehmt Euch ein Beispiel“. Gäbe es da nicht die Bedeutung der Publikationen in High-Impact-Factor-Journalen und damit die Macht der professionellen Editoren und Wissenschaftsverlage. Ihre Entscheidung, eine Einreichung zur Begutachtung herauszuschicken und gegebenenfalls anzunehmen oder eben nicht, beeinflusst maßgeblich die Chancen der Bewerber. Sie fußt aber zu einem wesentlichen Teil auf Zeitgeist, Abschätzung von genereller Innovationstiefe und zu erwartendem Impact – und damit überwiegend auf der individuellen Meinungsbildung eines kleinen Kreises. Diese Fesseln, die aus der Macht der professionellen und praxisentrückten Editoren und Wissenschaftsverlage gestrickt sind, müssten zerschnitten werden. Dies wäre wichtig für den wissenschaftlichen Nachwuchs, aber auch für eine faire offene Wissenschaft. Der Umbruch im Publikationswesen hin zu Open Access und Open Science eröffnet hier große Chancen.

Das Ausmaß des weltweiten Biodiversitätsverlusts ist uns Biologen bewusst. Arten gehen verloren, bevor wir ihre genetischen, metabolischen und ökophysiologischen Fähigkeiten auch nur ansatzweise verstanden haben. Müsste man also nicht alles in die Wege leiten, um diese Kenntnisse ohne Fesseln möglichst umfassend zu gewinnen? Der bürokratische und ideologisch überfrachtete Umgang mit der Convention on Biological Diversity (CBD) und der Missbrauch des Nagoya-Protokolls durch nationale und kommerzielle Interessen frustriert den Grundlagenforscher, der durch immense, teils unüberwindliche regulatorische und bürokratische Hindernisse de facto an der Ausübung seines Berufes gehindert wird. Die in millionen- oder milliardenjähriger Evolution gewachsene Biodiversität sollte Weltnaturerbe sein. Eine entfesselte Grundlagenforschung wäre nötig, um das für den Erhalt der Biodiversität nötige Wissen möglichst rasch zu generieren und Lösungsansätze für die drängenden Nachhaltigkeitsprobleme abzuleiten. Die bürokratischen Fesseln des Access and Benefit Sharing sollten auf die Bereiche echter ökonomischer Nutzung beschränkt werden. Niemand ist gegen einen gerechten finanziellen Ausgleich für patentrechtlich abgesicherte kommerzielle Exklusivrechte. Grundlagenforscher ohne kommerzielle Absichten sollten vom Korsett des Nagoya-Protokolls weitgehend befreit werden. Teils monatelang müssen Promovierende und andere Wissenschaftler in ihren Heimatländern den Genehmigungen nachjagen. Der Wissenschaftleraustausch wird erschwert und Kooperationsprojekte unmöglich gemacht. Wohlgemerkt handelt es sich vielfach um Projekte, die in den Heimatländern initiiert wurden. Wer profitiert von diesen Regeln? Auf keinen Fall die Biodiversität. Ohne ausländische Zeugen lassen sich Biotope ungehemmter ausbeuten.

Währenddessen nimmt die Arbeit der FG I 1.5 „Vollzug Nagoya-Protokoll“ im Bundesamt für Naturschutz Fahrt auf. Oberste Aufgabe nach eigener Internetseite sind „Risikobasierte und anlassbezogene Kontrollen von Nutzern im Sinne des Nagoya-Protokolls und der Verordnung (EU) Nr. 511/2014“. Erst an vierter Stelle wird die Beratung genannt. Das ist schade, weil das Schaffen von Vertrauen, die Hilfe im Einzelfall, die Suche nach gesetzeskonformen Lösungen und deren Umsetzung Vorrang haben müssten. Eigentlich gilt im deutschen Recht die Unschuldsvermutung. Es entsteht der Eindruck, den Forschenden würden kriminelle Motive oder zumindest strafbare Fahrlässigkeit unterstellt. Schreiben von der FG I 1.5 enthalten Standardformulierungen wie „Bitte geben Sie an, wann das betreffende Material (...) gesammelt wurde und weshalb Zugangsgenehmigungen im Sinne des Nagoya-Protokolls offensichtlich nicht eingeholt wurden“. In einem konkreten Fall basierte dieses Schreiben auf extrem dünner Evidenz einer gemeinsamen Publikation mit Erst- und Letztautor aus dem Heimatland. Das Material war nie in Deutschland. Selbst nach Mitteilung dieser Zusammenhänge erfolgten Nachforderungen, bis die Kontrolle nach Artikel 9 für abgeschlossen erklärt wurde. Juristisch mag alles korrekt gewesen sein. Was Verfahren und Duktus sowie den expliziten Hinweis auf die Strafbewehrtheit betrifft, waren die Schreiben aber schlichtweg unmöglich – und alles andere als geeignet, Vertrauen zu schaffen. Glücklicherweise wird gerade ein Leitfaden zum Umgang mit dem Nagoya-Protokoll unter Federführung der Deutschen Forschungsgemeinschaft verfasst – wir Forschenden sind gespannt.

Die derzeitige Diskussion zu den Digitalen Sequenzinformationen (DSI) und die anstehende Integration der DSI ins Nagoya-Protokoll lassen weitere Fesseln für die Forschenden erwarten. Internationale Zusammenarbeit von Grundlagenforschern wird somit systematisch erschwert. Diese Randbedingungen gefährden die breite Biodiversitätsforschung, die für die Herausforderungen aus Klimawandel und fehlender Nachhaltigkeit dringend geboten ist.

Das dickste Brett der Entfesselung ist aber bei der gesellschaftlichen und politischen Akzeptanz zu bohren. Davon sind biotechnologische und biomedizinische Entwicklungen ebenso betroffen wie neue Züchtungsmethoden. Forschende, Lehrende und Interessierte müssten in zweierlei Hinsicht aktiv werden und mit mehreren Strategien für wissenschaftliche Erkenntnis werben. An erster Stelle steht, den Menschen Science Literacy, also eine naturwissenschaftliche Grundbildung, zu vermitteln. Dadurch wird jedem Bürger der Wert eines ausgewogenen, wissensbasierten und demokratischen Prozesses des Erkenntnisgewinns nahegebracht. Der VBIO hat eben ein Positionspapier zur nicht-formalen Bildung verfasst, das die Vielfalt der Wege zu diesem Ziel beschreibt. Die Spannbreite der Akteure in diesem weiten und wichtigen Feld reicht von professionellen Museen bis hin zu Bürgerlaboratorien. Aufbauend auf diesem Interesse und der Science Literacy wird es uns besser gelingen, den Wert von Grundlagenforschung, von Wissen und Erkenntnis und deren Bedeutung für unser Leben zu kommunizieren. Wichtig wäre es, den bereits vor einigen Jahrzehnten gestarteten Dialog mit der Bevölkerung wieder verstärkt aufzugreifen. Ohne ein grundlegendes Verständnis der Bevölkerung für die Bedürfnisse der Wissenschaft werden wir deren Entfesselung nicht anstoßen.

Der biowissenschaftliche Dachverband VBIO hat sich seit seiner Gründung als Dachgesellschaft im Jahr 2007 hohe Anerkennung als kompetenter Ansprechpartner und Interessensvertreter auf Bundes- und Landesebene erarbeitet. Wer, wenn nicht der VBIO in Zusammenarbeit mit seinen Fachgesellschaften, den in Landesverbänden organisierten Einzelmitgliedern und anderen Stakeholdern wie der Konferenz Biologischer Fachbereiche, sollte diese Aufgabe anpacken? Dazu brauchen wir aber die Unterstützung aller Kolleginnen und Kollegen. Machen Sie mit: Gemeinsam für die Entfesselung der Biowissenschaften!



Referenzen

[1] Spiegel Nr. 24, 2021



Zum Autor

Karl-Josef Dietz ist seit 1997 Lehrstuhlinhaber für Biochemie und Physiologie der Pflanzen an der Universität Bielefeld. Im Oktober 2020 wurde er zum Präsidenten des Verbandes Biologie, Biowissenschaften und Biomedizin in Deutschland (VBIO e. V.) gewählt.