Editorial

Open Access und die Freiheit des Forschers

(5.1.16) Der Heidelberger Germanist Roland Reuß poltert gegen Open Access. Mit eher schrägen Argumenten, zumindest aus Naturwissenschaftler-Sicht.


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Während die meisten Forscher nach Weihnachten ruhige Tage verbrachten, hat der Germanist Roland Reuß schon vor Silvester einen Böller hochgehen lassen. In der FAZ poltert er gegen die Open-Access-Bewegung. Anlass der Tirade des Heidelberger Professors ist ein Beschluss der Universität Konstanz. Der Senat der Bodensee-Uni hat per Satzung festgeschrieben, dass Forscher ihre publizierten Manuskripte in Zukunft frei zugänglich machen müssen, spätestens ein Jahr nach Erscheinen des Papers – jedenfalls dann, wenn die Studie überwiegend aus Uni-Mitteln finanziert wurde. Die Uni setzt damit das baden-württembergische Landeshochschulgesetz um, das vorsieht, dass Forscher angehalten werden, von ihrem Zweitveröffentlichungsrecht Gebrauch zu machen.

Reuß empört das, und er hat sich für das ganz große Feuerwerk mit Krachern und grellen Blitzen entschieden: Eine "Unrechtsidee" seien die Open-Access-Bestrebungen der Konstanzer, eine "Katastrophe für die Geisteswissenschaften", zudem eine "prinzipienlose Trickserei". Ja, gar die "Autorität des Rechts" werde beschädigt, motiviert von "demokratiefeindlichen Regelungsphantasien, letztlich mit Zensurabsicht".

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Aus Naturwissenschaftler-Sicht ist diese Polemik kaum nachzuvollziehen. Die Konfliktlinie in Open-Access-Diskussionen verläuft hier eher zwischen Profit-verwöhnten Verlagen, die mit ihrem  alten Geschäftsmodell noch ein wenig Geld machen wollen, und neuen Open-Access-Journals, die freien Zugang zu Forschungsartikeln bieten, bei insgesamt geringeren Kosten.

Die experimentellen Forscher sind dem Prinzip Open Access jedenfalls in der Mehrheit eher gewogen ­– sofern sie überhaupt eine Meinung dazu haben. Ist ja auch logisch. Denn Wissenschaftler wollen, dass ihre Erkenntnisse maximale Verbreitung finden. Und das geht nun mal am besten ohne Zugangsbarrieren.

Trotzdem verstecken sich ein paar interessante Fragen unter den Reuss' schen Tiraden.

Denn es ist auch wahr: Open Access rangiert auch bei vielen Naturwissenschaftlern nach wie vor weit hinten auf der Agenda (siehe z.B. hier). Nach Jahren der Graswurzel-Revolution wird Open Access nun aber von oben diktiert, durch Mandate und Publikationsregeln, festgeschrieben in Uni-Satzungen und Förderbestimmungen.

Die Begründung für die Open-Access-Pflicht klingt zunächst einleuchtend. Der Staat (also wir alle) und andere Förderer bezahlen schließlich für die Forschungsergebnisse. Deshalb dürfen die Geldgeber ja wohl auch bestimmen, dass alle Steuerzahler Zugang zu den Ergebnissen haben müssen, ohne ein zweites Mal dafür zu bezahlen. Oder nicht?

Ein FAZ-Kommentator unter dem Namen Paul Schmidt bringt es auf den Punkt: "Wissenschaftliche Arbeiten, finanziert von der Öffentlichkeit, gehören der Öffentlichkeit, ebenso wie der von Bosch bezahlte Ingenieur einen Akkuschrauber entwickelt, der dann auch Bosch gehört."

Aber, da hat Reuß recht, ganz so einfach ist die Sache dann doch nicht. Wissenschaftler genießen Forschungsfreiheit, anders als der Bosch-Ingenieur. Der Staat kann keine Vorschriften machen, wie und was Wissenschaftler zu erforschen und zu lehren haben. Und diese Freiheit bezieht sich auch auf die Art und Weise, wie Forscher ihre Ergebnisse verbreiten, kann man argumentieren.

Die Idee, dass der Staat "Eigentümer der geistigen Produktion seiner Wissenschaftler" sei, hält Reuß für einen "perversen, grundgesetzwidrigen und historisch uninformierten Gedanken". Zurecht, wie ich finde.

Unter den neuen Bedingungen der Open Access Policies müssen Autoren penibel darauf achten, dass das gewählte Journal mit den Publikationsregeln der Uni kompatibel ist. Sie müssen also z.B. von vornherein ein Open-Access-Journal wählen, oder aber eine traditionelle Zeitschrift, die eine Zweitpublikation nach der jeweiligen Embargoperiode gestattet.

Zumindest theoretisch kann das bedeuten, dass Forscher gezwungen sein könnten, ihrem langjährigen Lieblingsjournal untreu zu werden.

Ist das nun eine Einschränkung der Forschungsfreiheit? Höchstens auf dem Papier. Denn in der Praxis sind die Verlage nicht dumm und gestalten ihre Bedingungen so um, dass sie mit den neuen Open-Access-Mandaten kompatibel sind. Genau das sollen diese Regelungen ja bewirken. Um eine Gängelung der Forscher oder eine Einschränkung ihrer Freiheit geht es – zumindest in den Naturwissenschaften – jedenfalls nicht. (Dass die Lage bei den Monografien-schreibenden Geisteswissenschaftlern eventuell noch einmal ein andere ist – oder auch nicht?– soll hier nicht das Thema sein.)

Aber seltsam: Auch Naturwissenschaftler müssen offenbar von Bibliothekaren und Uni-Verwaltern zum Jagen getragen werden. Denn Möglichkeiten, Open Access zu publizieren, gab es auch vor den verpflichtenden Regeln zur Genüge.

Roland Reuß mag ein Anti-Open-Access-Extremist sein, aber die Diskussion ist tatsächlich nicht beendet. Längst nicht alle Forscher sind von den Vorteilen des freien Zugangs überzeugt oder kennen überhaupt die genauen Unterschiede zwischen traditionellen und verschiedenen Open-Access-Publikationsformen. Das ist frustrierend, nach mehr als 20 Jahren Debatte. Aber die Reform ihrer Publikationswege müssen die Wissenschaftler schon selbst bewerkstelligen, aus Überzeugung und Einsicht. Gesetze und Verordnungen können diese Reform nur unterstützen, aber nicht erzwingen.


Hans Zauner

Illustration: (c) Sorokin / Fotolia



Letzte Änderungen: 28.04.2016