Editorial

Tantchen DFG zeigt die Zähne!

Es hat eine Weile gedauert, bis die DFG im Göttinger Nierenkrebs-Skandal (Laborjournal 7/8 2001) zu einem Urteil kam, aber das hat es in sich:

(13.07.2005) Rolf Hermann Ringert, der Seniorautor eines fatalen Nature Medicine-Artikels Kugler et al. (Bd. 6, S. 322-326, 2000) und Direktor der Urologie des Göttinger Universitätsklinikums darf acht Jahre lang keine DFG-Anträge mehr stellen. Er darf auch nicht als Gutachter fungieren und ihm wird das aktive und passive Wahlrecht entzogen. Das ist so ziemlich die Maximalstrafe, die die DFG aussprechen kann.

Ich halte sie für berechtigt. Ich halte sie deswegen für berechtigt, weil die Zweifel am wissenschaftlichen Wert der Arbeit, die im Januar 2001 auftauchten, nicht von Herrn Ringert ausgingen. Er hat keine Untersuchungen veranlasst. Er stand noch im Sommer 2001, als die Affäre schon auf Stufe drei kochte, hinter der Arbeit von Kugler et al. Kategorisch versicherte er, die Patientendaten seien in Ordnung. Er hätte sie persönlich überprüft. Zurückgezogen wurde die Arbeit, nach langem Hin und Her, erst im September 2003.

Dennoch ist Herr Ringert, nach einem Bericht des Göttinger Tagblatts, nicht bereit, die DFG-Rüge unwidersprochen hin zu nehmen. Ein Göttinger Medizinrechtler sekundiert ihm dabei. Die DFG habe die Studie nicht finanziert, also sei sie auch nicht zu einer Gerichtsbarkeit berechtigt. Des weiteren habe das Göttinger Ombudsgremium, das sich 2001/2002 mit dem Fall beschäftigte, bei Ringert kein grob fahrlässiges Verhalten festgestellt.

Beide Argumente greifen nicht, am wenigsten der Freispruch des Göttinger Ombudsgremiums. Universitätseigene Ombudsgremien, auch das Göttinger, neigen dazu, einflussreiche und ranghohe Mitglieder ihrer Universität zu schützen oder ihnen zumindest nicht weh zu tun. Zudem gründet das Urteil der DFG nicht nur auf die Untersuchungen der Universität Göttingen. Die DFG hat eigene Untersuchungen angestellt und Gespräche mit Ringert geführt. Richtig ist, dass der DFG als formal privatem Verein, keine Gerichtsbarkeit zusteht. Es sollte ihr aber zugestanden werden, Leute vom Antragsrecht auszuschließen, denen sie mit gutem Grund "schwerwiegendes wissenschaftliches Fehlverhalten" vorwerfen kann. Es ist sogar von "Falschangaben" die Rede, für die Ringert verantwortlich sein soll.

Das komme einem Forschungsverbot gleich, jammern Ringerts Unterstützer. Auch das stimmt - leider - nicht. Die DFG ist ja nicht der einzige Geldgeber für klinische Forschung; Herr Ringert kann anderswo Geld beantragen. Wahr ist, dass ihm das mit dem DFG-Verdikt nicht leicht gemacht wird. Aber Forschen ist schließlich kein Menschenrecht, vor allem nicht für Menschen, die gegen die gute wissenschaftliche Praxis verstoßen haben.

Siegfried Bär



Letzte Änderungen: 14.07.2005