Editorial

Was tun mit den Toten?

(04.09.2020) Aus unserer Reihe „Anekdoten aus dem Forscherleben“: Einen verstorbenen Kollegen verdientermaßen als Ko-Autor mit auf’s Paper zu nehmen, kann schwierig sein.
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Im Dezember 1998 starb im Alter von 45 Jahren Werner Risau, damals Direktor und international anerkannter Endothel-Experte am damaligen Bad Nauheimer MPI für Physiologische und Medizinische Forschung. Knapp zehn Jahre später zierte sein Name den vorletzten Platz in der Autorenliste des Papers „Inducible endothelial cell-specific gene expression in transgenic mouse embryos and adult mice“ (Exp. Cell. Res. 314(6): 1202-16). In der Fußnote zu seinem Namen steht:

This work is dedicated to the memory of Werner Risau (1953 – 1998), in whose department this project was initiated.

Bitte an dieser Stelle nicht falsch verstehen: Keiner missgönnt Werner Risau diese nachträgliche Ehrung. Aber rechtfertigt solch eine Begründung rein formal gesehen die Ehren-Autorenschaft eines lange Verstorbenen? Und allgemeiner: Wie weit sollte man überhaupt gehen dürfen mit posthumen Ko-Autorenschaften? Schließlich könnte man in dem einen oder anderen solchen Fall sicherlich auch mal argwöhnen, dass so manch kleines Licht das eigene Paper durch die Hinzunahme eines großen Namens umso heller erstrahlen lassen will.

Editorial

Bei zwei von drei Regeln im Zweifel

Das International Committee of Medical Journal Editors jedenfalls sagt ganz klar im Kapitel „Authorship and Contributorship“ seiner „Uniform Requirements for Manuscripts Submitted to Biomedical Journals“:

Authorship credit should be based on 1) substantial contributions to conception and design, acquisition of data, or analysis and interpretation of data; 2) drafting the article or revising it critically for important intellectual content; and 3) final approval of the version to be published. Authors should meet conditions 1, 2, and 3.

Punkt 3 ist für verstorbene Ko-Autoren unmöglich, Punkt 2 in den meisten Fällen sicherlich auch. Dennoch wird kaum jemand widersprechen, dass „substanzielle Beiträge“ von zwischenzeitlich Verstorbenen auf jeden Fall mit einer Ko-Autorenschaft gewürdigt werden sollten – auch wenn diese das Manuskript nicht mehr mitgestalten, geschweige denn genehmigen können.

Zumindest eine deutlich Klarstellung im Artikel sollte aber selbstverständlich sein. Wie etwa im Fall des Papers Poe S. et al., „Descriptions of Two Nomen Nudum Species of Anolis Lizard from Northwestern South America“ (Breviora 516: 1-16), wo es in der Fußnote zu den beiden Letztautoren heißt:

Williams and Miyata are deceased and are included as coauthors for the following contributions. Poe was able to diagnose each species and identify MCZ specimens on the basis of Williams’ unpublished notes, which clearly were influenced by Miyata’s work on the second species described herein. Additionally, Williams is responsible for Figure 6. Subsequent to submission of this manuscript, the editor provided Poe with a chapter of Miyata’s Ph.D. thesis, never published, describing the second of the two species described herein. Poe incorporated information from this manuscript into the diagnosis of this species.

Posthumes Einverständnis?

Damit hat sicher niemand ein Problem. Auch wenn natürlich nicht klar ist, ob die beiden Verstorbenen tatsächlich mit der Art und Weise, wie der Artikel geschrieben ist, einverstanden gewesen wären.

Völlig andere Probleme im Zusammenhang mit posthumen Ko-Autoren kann man dagegen mit der heute gängigen Praxis der elektronischen Manuskripteinreichung bekommen. Im Blog Anole Annals beschreibt etwa der Eidechsen-Experte James Mallet vom University College London folgende Erfahrung im Zusammenhang mit dem Versuch, seinen verstorbenen Kollegen Michael Majerus berechtigterweise mit auf ein Paper zu nehmen:

[…] Most journals these days require electronic submission of authors names and email addresses. Fake email addresses are rejected, and the authors are all usually required to reply to accept their wishes to be an author on the paper. In an earlier version of the paper, we had Majerus as the last author, and we needed to give Majerus one of our email addresses, so that “he” could make this reply before the submission was accepted for review. Receiving the email “Dear Dr. Majerus…” was rather eerie.

Einfallsreichtum gefragt

Aus diesem oder anderen Gründen: Am Ende strichen Mallet und Co. den verstorben Majerus komplett aus der Autorenzeile – und zogen seinen Namen schlichtweg hoch in den Titel: „Selective bird predation on the peppered moth. The last experiment of Michael Majerus“ (Biol. Lett. 8, 609-12).

Manchmal muss man sich offenbar ganz schön was einfallen lassen, um einem Verstorbenen die verdiente letzte Ehre erweisen zu dürfen.

Ralf Neumann

(Illustr.: Elizabeth Greenwood "Playing Dead")

 

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Letzte Änderungen: 02.09.2020