Editorial

Wer darf ins Labor?

(28.09.2020) Auch Heilpraktiker dürfen Labor­analysen machen und die Ergebnisse bewerten, so steht es im MTA-Gesetz – das soll jedoch bald reformiert werden.
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Seit 1993 regelt das „Gesetz über technische Assistenten in der Medizin“, kurz MTA-Gesetz, die Ausbildung und Zustän­digkeiten der medizinisch-tech­nischen Assisten­tinnen und Assistenten und damit auch, wer ihre Arbeit, also Labor­ana­lysen, durchführen darf. Was viele jedoch überraschen dürfte: auch Heilpraktiker dürfen laut Gesetz Blut und Urin ihrer Patienten im Labor unter die Lupe nehmen. Verständ­licherweise ist Ärzte­verbänden dieser Ausnahme-Paragraph schon lange ein Dorn im Auge.

Im Detail geht es um Labor­analysen zur Diagnostik von Krankheiten, die laut MTA-Gesetz nur von ausge­bildeten MTA durch­geführt werden dürfen. Aber was wäre eine Regel ohne eine Ausnahme? Rein ins Analyse­labor dürfen nämlich auch Heilpraktiker und Zahnärzte. Michael Heins vom Berufsverband Deutscher Laborärzte (BDL) sagt dazu, dass diese Privilegien für Heilpraktiker im Zuge der Gesetzes­reform jetzt endlich abgeschafft werden müssen. „Für den Berufs­verband Deutscher Laborärzte ist klar: Heilpraktiker verfügen über keine den MTA vergleich­bare Qualifi­kation. Es gibt keinen rationalen Grund für diese Sonder­rechte“. Das schreibt sein Berufsverband auch in einer Stellung­nahme zum Referenten­entwurf des MTA-Reform­gesetzes.

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Kaum im Labor zu finden

Allerdings fügt Heins hinzu, verschlägt es wohl kaum einen Heilpraktiker ins Labor: „Heilpraktiker können nicht Seite an Seite mit den medizinisch-tech­nischen Mitarbeitern im medizi­nischen Labor arbeiten. Kein Laborarzt wird sie dafür einstellen“, so Vorstands­mitglied Heins.

Ins Labor wollen sie auch gar nicht, sagt Siegfried Kämper, Vizepräsident des Bundes Deutscher Heilpraktiker. „Die meisten Heilpraktiker schicken ihre Proben an Zentral­labore für klinische Diagnostik und lassen sie dort analysieren“, erklärt er.

Die Interpretation der Labor­ergebnisse obliegt dann aber wieder den Heilpraktikern. „Ich bekomme vom Zentrallabor die Analyse­ergebnisse zugeschickt und interpretiere sie dann selbst,“ bestätigt Kämper. Bei Fragen kontaktiere er aber auch schon mal die Laborärzte des Zentral­labors. BDL-Vorstand Heins sieht das generell kritisch und erklärt: „Theore­tische Qualifi­kation und praktisches Wissen der Heilpraktiker reichen nicht aus, um Leistungen im medizi­nischen Labor anzuordnen und mit den Arbeits­ergebnissen umzugehen.“

Unzulässig benachteiligt?

Kämper jedoch beteuert, dass alle künftigen Heilpraktiker sowohl die Methoden der Labor­diagnostik kennen wie auch Ergebnisse inter­pretieren können müssen. Labor­diagnostik stehe ganz oben im Curriculum sowie im Katalog für die bundes­einheitliche Prüfung für Heilpraktiker.

Ob das vergleichbar ist mit der Ausbildung, die eine MTA absolvieren muss? Eher nicht. In seiner Stellung­nahme schreibt der BDL sogar von einer „unzulässigen Benach­teiligung“ von MTA gegenüber Heilpraktikern aufgrund ihrer „mehr­jährigen, spezialisierten Ausbildung in Verbindung mit vergleichs­weise hohen Prüfungs­anforderungen“.

Im Gegensatz dazu ist die Ausbildung von Heilpraktikern nämlich überhaupt nicht geregelt. Von Vollzeit-Präsenz- bis Teilzeitkurse an einer Fernschule, von vier bis 30 Monaten – alles ist möglich. Die Abschluss­prüfung beim örtlichen Gesund­heitsamt beinhaltet einen Multiple-Choice-Test, bei dem mindestens 45 von 60 Fragen richtig beantwortet werden müssen, und ein 30- bis 60-minütiges Gespräch mit einem Amtsarzt. In Österreich ist die Ausübung des Heilprak­tikerberufs übrigens gesetzlich verboten.

Von Assistent zu Technologe

Die angepeilte Reform des MTA-Gesetzes könnte aber auch echte Neuerungen mit sich bringen. So sollen die MTA in Zukunft „Medizinische Techno­loginnen/Technologen“ heißen. Das trägt dem immer größeren Technologie-Anspruch Rechnung – schließlich führen MTA ihre durchaus komplexe Arbeit ja auch selbst­ständig durch und assistieren nicht, wie es die Bezeichnung „Assistent(in)“ vermuten lässt. Noch mehr Grund zur Freude dürfte die geplante Befreiung vom Schulgeld geben. Außerdem sollen die vier Fach­richtungen Laboranalyse, Radiologie, Funktionsdiagnostik (Untersuchen von Patienten mit medizinischen Geräten) und Veterinär­medizin weiterhin Bestand haben. Die Ausbildung soll also besser werden, dem Fachkräfte­mangel entgegenwirken und den MTA bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt geben.

Kathleen Gransalke

Foto: Pixabay/DarkoStojanovic




Letzte Änderungen: 28.09.2020