Editorial

Clemens Sorg rechtswidrig abgesetzt

Gericht stellt fest: Die Absetzung des Innsbrucker Rektors Clemens Sorg war rechtswidrig!

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(29. September 2009, 13:40 Uhr) Der im Sommer 2008 vom Innsbrucker Universitätsrat fristlos entlassene damalige Rektor der Medizin-Uni Innsbruck, Clemens Sorg, ist nach einem Urteil des Österreichischen Verwaltungsgerichtshofs, der letzten Instanz, rechtswidrig abgesetzt worden. Das Urteil vom 9. September 2009 hebt die Entscheidung des Universitätsrates auf. Die Medizinische Universität Innsbruck wird zudem verpflichtet, Sorg die Prozesskosten zu ersetzen. Die Begründung des Gerichts: Das Entlassungsschreiben des Universitätsrates sei ein amtlicher Bescheid und daher wie jeder Bescheid zu begründen. Dieser Vorgabe entspräche der gänzlich begründungslose Bescheid des Universitätsrates nicht.

Clemens Sorg ist damit formal wieder Rektor der Medizinischen Universität Innsbruck, wenn auch nur bis zum 30. September. Er wird jetzt seine Rehabilitation betreiben. Eine offene Frage ist, ob die Mitglieder des Universitätsrats für ihre Fehlentscheidung haftbar gemacht werden können.

 

Hubert Rehm



Letzte Änderungen: 04.03.2013