Wenn Fortuna über Fördergeld entscheidet

(09.02.2021) Vor vier Jahren führte die Volkswagen­Stiftung ein Zufalls­element in ihre Förder­initiative „Experiment!“ ein. Welche Erfahrungen gibt es inzwischen?
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Förderentscheid per Lostrommel bei der VolkswagenStiftung

Editorial

Die VolkswagenStiftung mit ihrer Förder­initiative „Experiment!“ sieht sich deutsch­landweit als Vorreiter in der Unter­stützung riskanter Forschungs­ideen. „Experiment!“ wurde bereits Ende 2012 eingeführt, um Wissen­schaftlern die Möglichkeit zu geben, „ausgesprochen gewagte Forschungs­ideen zu explorieren, die etabliertes Wissen grundlegend heraus­fordern, unkonven­tionelle Hypothesen, Methodik oder Technologien etablieren wollen oder ganz neue Forschungs­richtungen in den Blick nehmen“. Im Fokus von „Experiment!“ stehen Projektideen aus den Natur-, Ingenieur- und Lebens­wissenschaften – sowie den Verhaltens­wissenschaften, sofern sie Methoden der drei zuvor genannten Disziplinen anwenden.

„Experiment!“ ist promovierten Forschern vorbehalten und versteht sich als Anschub­finanzierung zur ersten Prüfung der Umsetz­barkeit einer Idee. Gefördert wird mit maximal 120.000 Euro, die flexibel für Personal-, Sach- und Reisemittel über bis zu 18 Monate eingesetzt werden können. Die Förderung eines Folge­projekts durch die Stiftung ist prinzipiell möglich, wurde aber laut Stiftungs­datenbank bisher nur sehr selten realisiert.

Editorial

Ab in den Lostopf

Bereits mit der Etablierung von „Experiment!“ 2012 wurde auf das Einholen individueller Fachgut­achten verzichtet. Ein mit bis zu zehn Wissen­schaftlern besetztes internationales Gutachter­gremium entscheidet im Rahmen einer Jurysitzung über die Förderung.

Seit 2017 wird bei der Auswahl der Anträge ein sogenanntes teil-randomi­siertes Verfahren durchgeführt. Dabei werden stiftungs­intern zunächst zwischen 120 und 140 Anträge auf Basis der Förder­kriterien von „Experiment!“ ausgewählt. Daraus wählt die Jury 80 bis 100 förder­würdige Anträge nach streng wissen­schaftlichen Kriterien aus, bevor sie sich anschließend auf die 15 bis 20 Anträge einigt, die direkt gefördert werden. Alle 80 bis 100 förder­würdigen Anträge wandern dann in einen Lostopf, aus dem nochmals so viele Anträge gezogen werden, wie die Jury bereits zuvor direkt ausgewählt hat. Der Antrag­steller erfährt dabei nicht, ob sein Antrag aufgrund des Losglücks oder seiner überzeugenden Qualität erfolgreich war.

Editorial

„Experiment!“ aus Sicht der Geförderten

Doch wie beurteilen Antragsteller die Initiative „Experiment!“ der VolkswagenStiftung? Der Großteil der Geförderten sparte einer Begleitstudie zufolge nicht mit Lob und nannte positive Effekte der Förderung auf die Qualifi­zierung des wissen­schaftlichen Nachwuchses, auf die Anschluss­fähigkeit der im Projekt geleisteten Vorarbeiten für weiter­gehende Projekt­anträge oder auf ihre Motivation, zukünftig mehr Forschungs­kooperationen mit inter­disziplinärem Charakter zu verfolgen. Durchwegs positiv beurteilten die Geförderten auch das Antrags- und Auswahl­verfahren. Hier wurde gerade der geringe Aufwand für den Antrag genannt. Für das Ziel, insbesondere risiko­behaftete Forschung zu fördern, war jedoch etwas über­raschend, dass nach Eigen­auskunft in einem Drittel aller geförderten Projekte die im Antrag beschriebenen Ziele vollum­fänglich erreicht wurden.

Wie die Autorinnen der Studie selber eingestehen, ist die Daten­grundlage auch wegen noch geringer Fallzahlen recht dünn, um weiter­reichende Aussagen zu „Experiment!“ treffen zu können. Wie nicht-geförderte Antragsteller zu „Experiment!“ stehen, war leider nicht Gegenstand der Begleit­forschung.

Losverfahren und Peer Review im Vergleich

Die „Experiment!“-geförderten Forscher schätzen am Losverfahren insbesondere die Förderung individueller Chancen­gleichheit (92 Prozent), die Ermutigung zum Schreiben von Anträgen mit riskanten Forschungs­ideen (84 Prozent) oder die Eröffnung neuer Chancen zur Durch­führung von Projekten, die solche Ideen umsetzen (80 Prozent). Zudem sahen die Befragten durch das Losverfahren eine Vermeidung von Interessens­konflikten und unbewusstem Bias (88 Prozent) sowie zusätzliche Chancen für Fächer, die durch die in der Jury vorhandene Expertise weniger abgedeckt sind (84 Prozent). Rund die Hälfte der Befragten sah es als kritisch an, dass durch das Los auch Vorhaben mit geringerer Qualität gefördert werden und dass der Reputations­gewinn für eine erfolgreiche Einwerbung im Vergleich zu Verfahren mit klassischem Peer Review geringer ausfallen könnte.

Im Vergleich dazu lobten die Geförderten das altbekannte Peer-Review-Verfahren für die Durch­setzung von Fachstandards (80 Prozent) oder die Legitimation des Forschungs­vorhabens gegenüber Fachkollegen (80 Prozent). Negativ wurden hier im Allgemeinen die Überlastung des Gutachter­systems (80 Prozent), die Tendenz zu einer eher konservativ geprägten Auswahl (76 Prozent), möglicher Gutachter­bias bei der Auswahl (70 Prozent) und mangelnde Überein­stimmung der Gutachter (52 Prozent) bewertet.

Zusammenfassend betonten die Autoren den hohen Bedarf für riskante Forschung im Wissen­schaftssystem und die große Aufge­schlossenheit der Wissen­schaftler gegenüber alternativen Auswahl­verfahren wie durch das Los.

Wenn Sie Ihre Meinung zu Peer Review und Losverfahren bei der VolkswagenStiftung loswerden wollen, können Sie diese unter dem Hashtag #PeerReviewLottery auch twittern. Ein Wermuts­tropfen: Im Dezember 2020 war „Experiment!“ nur noch unter den beendeten Förder­initiativen der VolkswagenStiftung aufgeführt.

Ralf Schreck

Bild: VolkswagenStiftung

Dieser hier gekürzte Artikel erschien zuerst in Laborjournal 1-2/2021.