Editorial

Erforschung, Nutzung und Erhalt von Biodiversität brauchen freien Datenzugang

Von Jörg Overmann und Amber Hartman Scholz, Braunschweig


(15.07.2022) Bei den laufenden internationalen Verhandlungen der UN zum globalen Biodiversitätsschutz ist der offene Zugang zu lebenswissenschaftlichen Daten zu einem zentralen Streitpunkt geworden. Sollten sich Deutschland und die Europäische Gemeinschaft drängen lassen, das Prinzip des freien Datenzugangs aufzugeben, wird dies nicht nur zu grundlegenden Umwälzungen in der modernen lebenswissenschaftlichen Forschung und den internationalen Forschungskooperationen führen, sondern letztendlich den Biodiversitätsschutz selbst beeinträchtigen.

Neben der Erderwärmung stellt der fortschreitende Verlust der biologischen Vielfalt eine der größten globalen Herausforderungen für die Menschheit dar. Bereits vor dreißig Jahren wurde das erste Internationale Übereinkommen zum Schutz der biologischen Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) unterzeichnet. Damit wollten die 196 Vertragsstaaten die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt bei gerechtem Vorteilsausgleich sicherstellen. Im Rahmen des Übereinkommens wurden dazu den einzelnen Staaten die souveränen Rechte an den genetischen Ressourcen auf ihrem Staatsgebiet übertragen. In Ergänzung der CBD wurde 2010 das „Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile“ (kurz „Nagoya-Protokoll “) verabschiedet und trat 2014 in Kraft. Dieses legt fest, dass Zugang und Vorteilsausgleich bei der Nutzung genetischer Ressourcen über bindende Vereinbarungen (Prior Informed Consent und Mutually Agreed Terms) festgelegt wird. Eine wesentliche Motivation für diese internationalen Abkommen war, Anreize für den Schutz der Biodiversität in einkommensschwachen Ländern durch Erlöse (wie beispielsweise Patenteinnahmen) aus der pharmazeutischen und biotechnologischen Nutzung ihrer physischen genetischen Ressourcen zu schaffen. Gleichzeitig war das Nagoya-Protokoll die politische Voraussetzung für die Zustimmung zu den sogenannten Aichi-Zielen für weltweiten Biodiversitätsschutz im Rahmen des Strategischen Plans für Biologische Vielfalt (2010-2020).

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Bisher haben sich diese teilweise hohen Erwartungen an den Vorteilsausgleich kaum erfüllt [1, 2]. Gleichzeitig setzt sich der weltweite Artenverlust ungebremst fort. Auf dem anstehenden Weltnaturgipfel (CBD Conference of the Parties, COP 15) muss nun dringend der Durchbruch hin zu einem effektiveren und globalen Biodiversitätsschutz gelingen. Als Rahmenvereinbarung dazu dient das Post-2020 Global Biodiversity Framework, allerdings liegen die Positionen der einzelnen Vertragsparteien hinsichtlich fast aller verhandelten Ziele und Maßnahmen – wie zum Beispiel einer nachhaltigen Landnutzung, einer Erhöhung des Flächenanteils von Schutzgebieten oder dem Finanzierungsmechanismus – noch immer weit auseinander [3].

Im aktuellen Tauziehen um eine Kompromisslösung kommt dem freien Zugang zu lebenswissenschaftlichen Daten mittlerweile eine Schlüsselrolle zu. Beispielsweise macht die Gruppe der afrikanischen Länder ihre Zustimmung zum Post-2020 Global Biodiversity Framework prinzipiell von einer Einigung auf einen funktionierenden und signifikanten finanziellen Vorteilsausgleich bei der Nutzung von Sequenzdaten abhängig [4]. Anders als die physischen genetischen Ressourcen selbst fallen deren digitale Nukleotid- und Aminosäuresequenzen (sogenannte digitale Sequenzinformation, DSI) nämlich nicht eindeutig unter die Beschränkungen des Nagoya-Protokolls. Damit lässt sich digitale Sequenzinformation ohne die Zustimmung der Herkunftsländer und ohne Vorteilsausgleich nutzen, sobald sie in den kostenlosen, öffentlichen Datenbanken hinterlegt ist. Dies gilt im Übrigen nicht nur für die kommerzielle Ausbeutung von Sequenzen, sondern auch für die wissenschaftliche Verwendung von Daten aus Ländern des globalen Südens. Diese Art der Nutzung durch Wissenschaftler aus Industrieländern wird in jüngerer Zeit als „Scientific Colonialism“ oder auch „Parachute Science“ diskutiert [5, 6]; allerdings nutzen gleichzeitig Millionen von Wissenschaftlern des global Südens die offene digitale Sequenzinformation anderer Länder [7].

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Knapp zwanzig Länder haben bereits die Nutzung und Weitergabe von digitaler Sequenzinformation durch nationale Gesetze oder Verordnungen genehmigungspflichtig gemacht und eingeschränkt [8] – alle nach unterschiedlichen Regeln. Kürzlich hat beispielsweise Kolumbien ein entsprechendes Gesetzesvorhaben (National Decree 1076) zur Kommentierung eröffnet. Insbesondere einige Schwellenländer fordern nun eine international bindende Vereinbarung für die Nutzung und den Vorteilsausgleich von digitaler Sequenzinformation auf der Basis bilateraler, landesspezifischer Genehmigungsverfahren wie beim Nagoya-Protokoll. Damit ist nun ein internationales Abkommen zu digitaler Sequenzinformation das Faustpfand für den Erfolg des gesamten Post-2020 Global Biodiversity Framework geworden.

Zur Veranschaulichung der unmittelbaren Konsequenzen für die Lebenswissenschaften: Bei physischen genetischen Ressourcen erfolgt die Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen des Nagoya-Protokolls durch alle Vertragsstaaten – also nicht nur durch das Herkunftsland selbst. Im Staatengebiet der Europäischen Union gilt dazu die EU-Verordnung 511/2014. Danach müssen Forschende, die genetische Ressourcen aus anderen Ländern verwenden wollen, zunächst selbst ermitteln, welche Genehmigungen von welchen zuständigen Behörden im Herkunftsland benötigt werden, sich die gültigen Genehmigungen besorgen und in ihrem eigenen Land zwanzig Jahre lang für die Kontrolle durch die Behörden ihres eigenen Landes (in Deutschland dem Bundesamt für Naturschutz, BfN) vorhalten, die bei etwaigen Verstößen auch empfindliche Strafen verhängen.

Passt dieses Verfahren nun zu digitaler Sequenzinformation? Wissenschaftliche Publikationen verwenden Sequenzdaten aus bis zu 130 verschiedenen Ländern [9]. Vor jeder Analyse von Sequenzen müssten also die aktuellen Genehmigungen aus bis zu 130 Herkunftsstaaten unter genauer Beschreibung des Ziels der Analysen eingeholt werden. Dies ist administrativ nicht machbar. Nach den bisherigen Erfahrungen mit dem Nagoya-Protokoll versagen bestimmte Staaten ohnehin den Zugang zu ihren genetischen Ressourcen. Vor allem aber wäre eine Verpflichtung zu Einzelfall-abhängigen Genehmigungsverfahren absolut unvereinbar mit dem existierenden System tausender weltweit verlinkter Sequenzdatenbanken, in denen Milliarden frei zugänglicher Sequenzen permanent ausgetauscht werden. Eine Erweiterung des Geltungsbereichs der CBD auf digitale Sequenzinformation wie auch jedes andere System mit teilweise bilateraler Zugangskontrolle (wie die von manchen Staaten vorgeschlagene „hybride“ Lösung) würden das effiziente und jahrzehntelang bewährte Fundament der lebenswissenschaftlichen Forschung mit seiner weltweiten freien Verfügbarkeit von Sequenzdaten ganz grundlegend in Frage stellen.

Dass eine Lösung für den Vorteilsausgleich bei der Nutzung von digitaler Sequenzinformation gefunden werden muss, ist evident. Der Lösungsansatz wird jedoch nur dann tragfähig und zukunftsgerichtet sein, wenn er auf den im Folgenden genannten wissenschaftlichen Fakten beruht und die Arbeitsweise der Datenwissenschaften hinreichend berücksichtigt.

Marktwirtschaftlich würde die Kommerzialisierung digitaler Sequenzinformation für ein einzelnes Land dann lohnend sein, wenn das Land über einzigartige Sequenzen verfügen würde. Die ursprüngliche Idee des Vorteilsausgleichs der CBD basierte auf der Beobachtung, dass sich die Zentren pflanzlicher Artenvielfalt (sogenannte Biodiversity Hot Spots) oft in Ländern des globalen Südens befinden. Insbesondere kommen 58 Prozent aller bekannten rund 60.000 Baumarten ausschließlich in jeweils nur einem einzelnen Land der Erde vor [10].

Die Vorstellung, dieses Potenzial kommerziell pharmazeutisch oder biotechnologisch auszubeuten, prägte den Begriff des Grünen Goldes (Green Gold). Für den Nutzwert daraus gewonnener digitaler Sequenzinformation ist allerdings entscheidend, wie viele der Gene endemischer Organismen tatsächlich einzigartig sind und nicht gleichzeitig auch in verwandten Arten anderer Länder vorkommen. Nahe verwandte Arten weisen nämlich großteils gleiche Genbestände auf. Zwar ist bisher nur ein Prozent der Pflanzen genomsequenziert [11] und daher über die Überlappung ihrer Genbestände quantitativ wenig bekannt. Die genetischen Unterschiede beispielsweise zwischen verwandten Tierarten sind aber sehr gering. So beträgt die Ähnlichkeit der Genomsequenz des Bonobos zum Schimpansen 99,6 Prozent [12]. Dies bedeutet, dass sich die allermeiste Sequenzinformation des in der Demokratischen Republik Kongo endemischen Bonobos ebenso auch aus den Schimpansen in vielen anderen Ländern gewinnen lassen würde – beispielsweise Zentralafrikanische Republik, Kongo, Gabun, Kamerun und auch Westafrika. Durch diese starke Überlappung der Genbestände sind die Möglichkeiten zur Monopolisierung digitaler Sequenzinformation selbst bei endemischen Organismen sehr begrenzt.

Tatsächlich kennen viele pharmazeutisch und biotechnologisch relevanten Organismen keine Grenzen. Dies gilt insbesondere für Mikroorganismen, die aufgrund ihrer großen biochemischen Vielfalt für die Nutzung eine herausgehobene Rolle spielen. Patente mit Bezug zu Mikroorganismen machen 60 Prozent aller Organismen-bezogenen Patente aus [13]. Aufgrund ihrer geringen Größe werden Mikroorganismen durch Wind- und Wasserströmungen, durch Zugvögel, aber auch durch den reisenden Menschen und seinen Warenverkehr sehr effizient über große Distanzen verbreitet. So benötigen Sandpartikel mit Mikroorganismen in Staubstürmen aus der Sahara ganze drei Tage, bis sie die Karibik erreichen. Staubstürme aus Asien überqueren den gesamten Pazifik in sieben bis neun Tagen [14]. Es verwundert daher nicht, dass dieselbe Bakterienart oft auf verschiedensten Kontinenten oder in verschiedenen Ozeanen nachgewiesen wird [15, 16]. Aufgrund ihrer geografisch weiten Verbreitung sind weder die Mikroorganismen selbst noch ihre digitale Sequenzinformation endemisch. Gleichzeitig ist das Nutzungspotenzial von Mikroorganismen riesig, aber noch am geringsten ausgeschöpft, da von den 1,7 Milliarden geschätzten Bakterienarten bisher nur etwa 18.000 bekannt sind.

Aus diesen Befunden ergibt sich zwangsläufig, dass der bilaterale Ansatz für den Vorteilsausgleichs zu einer marktwirtschaftlichen Benachteilung aller Länder mit rigiden Zugangsregelungen führen muss, da dieselbe digitale Sequenzinformation oftmals in Ländern mit freiem Zugang genauso verfügbar ist. Nicht zuletzt deshalb bedarf es dringend eines multilateralen, einfachen gesetzlichen Regelwerks mit einer Gesamtlösung für alle Länder.

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Die gegenwärtige SARS-CoV-2-Pandemie hat eindrücklich gezeigt, wie essenziell das schnelle und effiziente Teilen von digitaler Sequenzinformation für den wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn und die Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen ist. Der offene Zugang zu Sequenzinformation wird jedoch mindestens ebenso entscheidend für die Überwindung der Biodiversitätskrise sein. So lassen sich nicht nur Insekten und die meisten Krebstiere, sondern auch viele andere Arten nur anhand ihrer diagnostischen DNA-Sequenzen (sogenannten Barcodes) in der Umwelt verfolgen und quantifizieren. Dazu wird als Marker-Gen bei Eukaryoten zumeist eine Region der Untereinheit I der Cytochrom-c-Oxidase (cox1) verwendet. Das Barcode of Life Data System (BOLD; [17]) sammelt diese Barcodes – zusammen mit Informationen zur Morphologie und dem Fundort der entsprechenden Organismen – über ein System kontinentaler, regionaler und nationaler Knoten. Durch Vergleich mit Referenzen in der Datenbank wird eine Zuordnung zu einzelnen Arten möglich. Die frei zugänglichen und fortlaufend aktualisierten Barcodes stammen aus aktuell 147 Ländern der Erde und bieten eine essenzielle Basis für das Monitoring – also die Erfassung der Verbreitung und Bestandsentwicklung von Arten –, wie auch für die Erstellung Roter Listen, die Naturschutzplanung, die Kontrolle und Rückverfolgung des illegalen Tier- und Pflanzenhandels sowie Kontrollen in der internationalen Fischerei.

Modernste Methoden zum Vergleich ganzer Genome ermöglichen noch viel weitergehende Erkenntnisse, die für den globalen Biodiversitätsschutz benötigt werden. So konnte der Ursprung und die weltweite Ausbreitung des Amphibiensterbens, verursacht durch einen Befall mit dem Pilz Batrachochytrium dendrobatidis, erst durch den Vergleich der Genome von insgesamt 234 Isolaten aus verschiedensten Ländern ermittelt werden [18]. Diese Grundpfeiler des globalen Biodiversitätsschutzes werden in Frage gestellt, sollte der bisher freie Zugang zu ihrer digitalen Sequenzinformation nun gebührenpflichtig oder vollständig unterbunden werden.

Ein häufig bemühtes Argument für eine prinzipiell notwendige Beschränkung des freien Zugangs zu digitaler Sequenzinformation ist, dass frei verfügbare Sequenzinformationen die Entwicklung neuer Produkte und Verfahren auch unabhängig von den physischen genetischen Ressourcen gestattet. Damit gäbe es ein Schlupfloch für eine Kommerzialisierung unter Umgehung des Nagoya-Protokolls, ohne dass ein fairer Vorteilsausgleich für das Herkunftsland sichergestellt wäre. Möglich sei dieses Vorgehen, welches auch öffentlichkeitswirksam mit dem Begriff „Biopiraterie“ belegt wird, für diejenigen Nukleotid- oder Aminosäuresequenzen, die bereits sehr umfassend analysiert und funktionell verstanden sind und damit eine rasche Translation in die Anwendung gestatten.

Aber ist dies das typische Szenario für die Entdeckung wertvoller, neuartiger Produkte oder Stoffwechselleistungen in unbekannten Organismen, das eine globale Abschaffung des freien Zugangs zu digitaler Sequenzinformation rechtfertigen würde? Das, was meistenteils in der gegenwärtigen Debatte unter „Digitaler Sequenzinformation“ verstanden wird, stellt tatsächlich ja nur eine Abfolge von vier Nukleotiden beziehungsweise von 22 Aminosäuren dar. Ihren Bedeutungsgehalt erhält diese Abfolge überhaupt erst durch den Vergleich mit anderen Sequenzen und anderem zusätzlichem Wissen. Ohne diese Aufarbeitung stellt die meiste neue digitale Sequenzinformation eigentlich überhaupt keine echte Information dar, sondern ist vergleichbar einer unbekannten Sprache, deren Buchstabenfolgen und Texte nicht einmal sinnvoll ausgesprochen, geschweige denn verstanden werden können.

Die bisher sequenzierten Genome aller Organismen enthalten sogar zu hohen Anteilen hypothetische Gene, die selbst durch Sequenzvergleiche nicht funktionell interpretiert werden können – und in Zukunft experimentell aufwendig charakterisiert werden müssen, um sie überhaupt irgendwann zu verstehen. Um das aktuelle Ausmaß unseres gegenwärtigen Unwissens zu beziffern: Selbst im gut untersuchten Reisgenom sind 27 Prozent der Gene hypothetisch [19], und bei vielen Bakteriengenomen lassen sich zwei Drittel der vorkommenden Gene überhaupt noch nicht lesen [20, 21]. Gerade für innovative neue Anwendungen wären die über hypothetische Gene vermittelten Funktionen jedoch besonders interessant.

Der freie Zugang zu digitaler Sequenzinformation ist schließlich auch für die disziplinübergreifende Integration von Daten von besonderer Bedeutung. Zwar wachsen die Datenmengen in den Lebenswissenschaften seit mehreren Jahren exponentiell an, sie sind jedoch bisher stark verteilt, unstrukturiert und wenig standardisiert – und daher nur begrenzt für übergreifende Datensynthesen zugänglich. So kann die Fülle von Omics-Daten (Genomics, Transcriptomics, Proteomics, Metabolomics, ...) bisher noch nicht hinreichend ausgeschöpft werden, da beispielsweise die Integration mit phänotypischen Daten und Umweltdaten unzureichend ist. Diese begrenzte Zugänglichkeit und Verknüpfbarkeit von Daten ist aktuell ein entscheidendes Hindernis bei der Bearbeitung komplexer Fragestellungen in den Lebenswissenschaften, wie etwa die Erstellung von Modellen zur Vorhersage der CO2-Emission oder des Nährstoffhaushalts von Böden oder die Modellierung der Artenverbreitung (Species Distribution Models).

Die dazu erforderliche Integration interdisziplinärer Datensätze kann nur gelingen, wenn frei zugängliche Daten standardisiert, kuratiert und über die entsprechenden offenen Datenbanken automatisch miteinander verlinkt werden. Um solche wertvollen Datenbestände nun besser und schneller zu erschließen, zu vernetzen und für das deutsche Wissenschaftssystem nutzbar zu machen, haben Bund und Länder seit dem Jahr 2020 die Nationale Forschungsdateninfrastruktur (www.nfdi.de) etabliert und fördern diese mit Steuergeldern in Höhe von 85 Millionen Euro pro Jahr. Bemerkenswerterweise läuft die gegenwärtige Diskussion in der CBD zur Beschränkung des freien Datenzugangs in exakt die entgegengesetzte Richtung.

Genauso wie für physische genetische Ressourcen in der CBD argumentieren manche auch für die digitale Sequenzinformation aus übergeordnet ethischer Sicht, dass die Souveränität über diese Information einen völkerrechtlich selbstverständlichen Rechtsanspruch der Bewohner eines Landes darstellt. Allerdings ignoriert diese Argumentation den oben dargelegten wichtigen Unterschied zwischen einer Sequenzabfolge und ihrem Bedeutungsgehalt, also der tatsächlichen Information. Die Verarbeitung von digitaler Sequenzinformation erfolgt multidirektional. Typischerweise ermöglicht erst die Interpretation anderer Sequenzen den tatsächlichen Informationsgehalt. Wie dies in einen Rechtsanspruch aller am Wissensprozess Beteiligten aus ganz verschiedenen Ländern zu übersetzen ist, wird bisher aber überhaupt nicht berücksichtigt – geschweige denn international diskutiert. Vor allem aber führt dieser Ansatz zu dem unsäglichen Dilemma, dass eine weltweite Abschaffung des freien Zugangs zu digitaler Sequenzinformation höchstwahrscheinlich die Benachteiligung der Entwicklungsländer vertiefen würde.

Würde die internationale Staatengemeinschaft den freien Zugang zu digitaler Sequenzinformation nun per internationalem Abkommen abschaffen, so würden damit aber gerade auch die Biodiversitätsforschung und der Biodiversitätsschutz empfindlich und irreparabel getroffen. Von der UN muss daher ein klares Signal für die weltweite Zusammenarbeit in der Biodiversitätskrise ausgehen.

Bisher stammt mehr als die Hälfte der geografisch zuzuordnenden digitalen Sequenzinformation in den öffentlichen Datenbanken aus nur vier industrialisierten Ländern: USA, Kanada, China und Japan. Dagegen nutzen die Länder des globalen Südens quantitativ deutlich mehr digitale Sequenzinformation anderer Länder in den offenen Datenbanken, als es dem Anteil der entsprechenden Information aus genetischen Ressourcen ihrer eigenen Länder entspricht [7]. Offenbar beschreibt der alte Nord-Süd-Antagonismus im Falle digitaler Sequenzinformation die aktuelle Situation vollkommen unzureichend. Benötigt wird stattdessen der Aufbau bioinformatischer und datenwissenschaftlicher Expertise sowie ein freier weltweiter Zugang zu biologischen Daten, um eine echte Teilhabe der ärmeren Länder an der weltweiten Dateninfrastruktur zu sichern und ihnen Innovationssprünge in der Bioökonomie zu ermöglichen.

Bei der Einführung von Bezahlschranken für den Zugriff auf digitale Sequenzinformation in Datenbanken ist dagegen ein Ausbleiben eines finanziellen Vorteilsausgleichs und eine fortgesetzte Frustration von Ländern des globalen Südens absehbar, da Sequenzdaten ohne tieferen Informationsgehalt uninteressant bleiben werden. Gewinne bei der kommerziellen Nutzung digitaler Sequenzinformation lassen sich sinnvoll nur nachgelagert – also entkoppelt vom primären und ungehinderten Zugriff auf die Datenbanken – erst zum Zeitpunkt der Entwicklung und Vermarktung von Produkten und Verfahren abschöpfen. In diesem Zusammenhang ist es ein hoffnungsvolles Zeichen, dass die Gruppe der afrikanischen Länder einen globalen multilateralen Mechanismus zum Vorteilsausgleich mit nachgelagerter Besteuerung von Biodiversitäts-basierten Produkten vorgeschlagen hat [4].

Eine große Gruppe internationaler Wissenschaftler hat kürzlich einen Vorschlag für ein multilaterales Access-and Benefit-Sharing-System veröffentlicht, das ohne ein komplexes bilaterales Kontrollsystem auskommt, einen offenen Zugang zu digitaler Sequenzinformation ermöglicht und gleichzeitig eine faire Finanzierung des Biodiversitätsschutzes in Ländern des globalen Südens eröffnet [9]. Zudem setzt sich ein neu gegründetes Bündnis der deutschen universitären und außeruniversitären Biodiversitätsforschung – bestehend aus dem Leibniz-Forschungsnetzwerk „Biodiversität“, dem Verband Biologie, Biowissenschaften und Biomedizin in Deutschland (VBIO) und dem Konsortium Deutscher Naturkundlicher Sammlungen (DNFS) – für eine multilaterale, entkoppelte Lösung ein. Die deutschen Lebenswissenschaften müssen sich umgehend, klar und auf breiter Front in den laufenden politischen Prozess rund um den weltweit offenen Zugang zu digitaler Sequenzinformation einbringen, damit faktenbasierte, funktionierende und praktikable Sachentscheidungen getroffen werden.


Referenzen

[1] Wade L (2014), Science 346: 1440
[2] Fonseca P., 2015, Sci. Am., www.scientificamerican.com/article/a-major-center-of-biodiversity-research-crumbles/
[3] CBD Sekretariat, 2022, www.cbd.int/conferences/post2020
[4] IISD, International Institute for Sustainable Development, 2022, Earth Negotiations Bulletin Vol. 9 No. 767
[5] Cisneros J.C., et al., 2022, R. Soc. Open Sci. 9: 210898
[6] Lenharo M., Rodrigues M., 2022, Nature 605: 18
[7] Scholz A.H. et al., 2021, GigaScience 10 (12): giab085
[8] Bagley M. et al., 2020, CBD/DSI/AHTEG/2020/1/5, doi: 10.13140/RG.2.2.34067.22561
[9] Scholz A.H. et al., 2022, Nat. Comm. 13: 1086
[10] Beech E. et al., 2017, J. Sustain. For. 36: 454-89
[11] Soltis P.S., Soltis D.E., 2021, Plants People Planet 3: 74-82
[12] Gibbons A., 2012, Science, doi: 10.1126/article.25670
[13] Oldham P. et al., 2013, PLOS ONE 8: e78737
[14] Griffin D.W., 2007, Clin. Microbiol. Rev. 20: 459-77
[15] Thole S. et al., 2012, ISME J. 6: 2229-44
[16] Spät D.R. et al., 2012, Front. Microbiol. 20(3): 304
[17] www.boldsystems.org
[18] O´Hanlon S.J. et al., 2018, Science 360: 621-27
[19] Jiang S.-Y. et al., 2009, Plant Physiol. 150: 1997-2008
[20] Overmann J., Scholz A.H., 2017, Trends Microbiol. 25: 85-8
[21] Overmann J. et al., 2017, Annu. Rev. Microbiol. 71, 711-30



Zu den Personen

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Jörg Overmann ist Geschäftsführender Direktor des Leibniz-Instituts DSMZ-Deutsche Sammlung von Mikroorganismen und Zellkulturen GmbH in Braunschweig sowie Professor für Mikrobiologie an der dortigen Technischen Universität..

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Amber Hartman Scholz arbeitet in Jörg Overmanns Abteilung „Mikrobielle Ökologie und Diversitätsforschung“ am Leibniz-Institut DSMZ-Deutsche Sammlung von Mikroorganismen und Zellkulturen GmbH in Braunschweig..