Editorial

Geldregen für den Wissenschaftsnachwuchs

Ralf Schreck, Laborjournal 1-2/2020


(09.02.2020) Eintausend Tenure-Track-Professuren sollen durch das aktuelle Bund-Länder-Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses gefördert werden. Ende 2019 sind nach zwei Wettbewerbsrunden bereits alle Professuren auf 75 Universitäten verteilt. Gute Nachrichten für angehende Professoren und Professorinnen: Der Großteil der Professuren ist bisher nicht besetzt und wird erst noch ausgeschrieben. Darüber hinaus sind sie alle mit echtem Tenure Track und nicht nur einer Option darauf ausgestattet. Was das bedeutet, erfahren Sie hier.

Laut Statistik gibt es in Deutschland über alle Hochschultypen hinweg 48.128 hauptberufliche Professoren – das sind ein Viertel mehr als vor zwanzig Jahren. Gleichzeitig hat sich jedoch die Anzahl Studierender pro Professor deutlich verschlechtert: von 48 auf durchschnittlich 60, in Nordrhein-Westfalen sogar auf knapp 100. Außerdem ist aktuell nur jede vierte Professur mit einer Frau besetzt. Bei Neuberufungen sieht es mit 34 Prozent etwas besser aus, wobei ihr Anteil in der unteren Besoldungsgruppe W1 mit 44,5 Prozent erfreulich hoch, in den höheren Besoldungsgruppen wie C3/W2 mit 25 Prozent oder C4/W3 mit 20 Prozent eher bescheiden ist.

Das Durchschnittsalter bei Berufung auf eine permanente Professur liegt immer noch bei über vierzig Jahren. Altersbedingt scheiden im nächsten Jahrzehnt zwar jährlich zwischen 1.400 und 2.000 Professoren der Kategorien W2/W3 und C2 bis C4 aus. Jedoch kommen an Unis nach Berechnungen des Deutschen Hochschulverbands auf jeden ausscheidenden Professor sechs Nachwuchswissenschaftler mit Berufswunsch Professor. Diese konkurrieren zusätzlich mit älteren Mitbewerbern sowie Bewerbern aus dem Ausland oder aus außeruniversitären Einrichtungen. Laut Monitoringbericht zur Chancengleichheit in Wissenschaft und Forschung 2018 der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) führen derzeit nur rund vier Prozent der Bewerbungen auf eine Universitätsprofessur zu einer Berufung.

Von einer Entspannung auf dem Stellenmarkt oder glänzenden Perspektive für den akademischen Nachwuchs kann also keine Rede sein. Es bleibt noch viel zu tun, was attraktive Arbeitsbedingungen und Planbarkeit der wissenschaftlichen Karriere, Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Chancengleichheit betrifft – gerade auch außerhalb von Vorzeigeeinrichtungen oder Modellprojekten. Hier sind trotz gewisser Fortschritte Wissenschaftspolitik und Hochschulen weiterhin in der Pflicht.

Neue Chancen eröffnen

Weitreichende Reformen im Hochschulsystem stellen sich auch aufgrund der Uneinigkeit unter den Akteuren, klammer Länderkassen oder schleppender Umsetzung bis Blockadehaltung an den Hochschulen als schwierig dar. Dank des Hochschulrahmengesetzes 1976 konnte der Bund den Hochschulen direkte Vorgaben machen zum Beispiel hinsichtlich von Aufgaben in Lehre und Forschung, der Zulassung zum Studium oder der Organisation und Verwaltung. Mit der Föderalismusreform 2006 wurde die Gesetzgebungskompetenz des Bundes gestrichen, der nur noch in Ausnahmefällen berechtigt ist, Detailregelungen zu treffen. Bundeseinheitliche Vereinbarungen bedürfen seither mit wenigen Ausnahmen der Zustimmung aller Länder.

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Auf jeden ausscheidenden Professor kommen sechs Nachwuchswissenschaftler – Grund genug für Bund und Länder, den wissenschaftlichen Nachwuchs mit einer Milliarde Euro zu fördern und dabei eintausend Professuren springen zu lassen. Foto: iStock/ TheaDesign

Das Hochschulsystem wird folglich primär über länderspezifische Regelungen wie Landeshochschulgesetzen gesteuert. Die in 2015 verabschiedete Änderung des Grundgesetzartikels 91b erweiterte die Kooperationsmöglichkeiten zwischen Bund und Ländern deutlich. Dadurch kann der Bund zum Beispiel Exzellenzunis oder Kooperationen zwischen Hochschulen und außeruniversitären Einrichtungen wie dem Karlsruher Institut für Technologie (KIT) oder dem Berliner Institut für Gesundheitsforschung (BIG) längerfristig direkt unterstützen.

Anreize für Systemänderungen

Der Wissenschaftsrat als wichtigstes wissenschaftspolitisches Beratungsgremium in Deutschland hat sich immer wieder mit Karrieremöglichkeiten auseinandergesetzt und Empfehlungen ausgesprochen, wie beispielsweise zum wissenschaftlichen Nachwuchs (Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in 2001), zu Gleichstellungsaspekten (Chancengleichheit von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in 2007) oder zur Karriere an Universitäten (Karriereziele und -wege an Universitäten in 2014). Im Nachgang dieser Empfehlungen wurden in der Bund-Länder-Kommission (BLK) oder im Nachfolgegremium GWK millionenschwere Förderprogramme mit Finanzierung durch Bund und Länder aufgelegt. Beispiele sind die Juniorprofessur (2002), das Professorinnenprogramm (2008) und das aktuelle Tenure-Track-Programm für Universitäten (2016). Diese Programme bleiben jedoch regelmäßig in Zielstellung, Umsetzung und Umfang hinter den Empfehlungen des Wissenschaftsrats zurück.

Mitnahmeeffekte verhindern

Die Programme werden in der Regel nach einem vorab vereinbarten Verteilungsschlüssel durch Bund und Länder finanziert. Oft beträgt der Bundesanteil dabei 75 Prozent und mehr, die Länder stellen Grundausstattung oder sichern die Verstetigung der Maßnahme nach Förderende zu. Die Förderung erfolgt bisweilen gießkannenartig mit variierender Wettbewerbskomponente. So wurden im Professorinnenprogramm bis zu vier Professuren pro Hochschule gefördert, während die Zahl der vergebenen Professuren pro Uni im Tenure-Track-Programm zwischen eins (Filmuniversität Babelsberg Konrad Wolf) und achtzig (Technische Universität München) schwankte. Sehr häufig stehen bei der Antragstellung in diesen Programmen ein hochschulweites strategisches Konzept oder eine Satzung im Mittelpunkt, die durch Hochschulgremien verabschiedet sind und so einen gewissen Verbindlichkeitsgrad signalisieren. So soll auch verhindert werden, dass Hochschulen Fördermittel einmalig abgreifen, ohne dass sich interne Prozesse und Strukturen nachhaltig ändern. Die Kontrolle der Umsetzung als auch die langfristige Evaluierung der Wirksamkeit einzelner Programme ist relativ aufwendig und wurde vielfach in der Vergangenheit nicht konsequent genug verfolgt.

Heilige Kuh Habilitation

Die Einführung der Juniorprofessur 2002 sollte die Habilitation, eine langjährig weisungsgebundene Qualifizierung auf einer wissenschaftlichen Assistentenstelle, als Zugangsvoraussetzung für die Professur ablösen. Ziele waren dabei, eine frühere Selbstständigkeit zu erreichen, das Erstberufungsalter zu senken sowie den Frauenanteil und die Internationalität zu steigern. Die Berufung der ersten 3.000 Juniorprofessoren sollte nach dem Windhundprinzip mit Erstausstattungsmitteln des Bundes belohnt werden. Pro Juniorprofessur erhielten Unis nach erfolgter Berufung in der ersten Ausschreibungsrunde 2001 150.000 Deutsche Mark, in der 2002-Ausschreibung 60.000 Euro.

Das Bundesverfassungsgericht stellte 2004 die Grundgesetzwidrigkeit eines bundesgesetzlichen Zwangs zur Abschaffung der Habilitation zugunsten des Juniorprofessors fest. Das Förderprogramm wurde eingestellt, die Personalkategorie Juniorprofessor jedoch beibehalten und über Landesgesetze geregelt. Die Zahl der Juniorprofessoren betrug im ersten Jahr nach Einführung 102, erreichte 2015 mit 1.615 den Höchststand und hat sich seitdem nicht mehr wesentlich geändert.

Inhaltlich wurde die Juniorprofessur munter weiterentwickelt. So führte Baden-Württemberg 2007 eine Juniordozentur mit Schwerpunkt Lehre ein. Hessen schaffte die Juniorprofessur 2016 ganz ab und etablierte eine Professur mit Entwicklungszusage und eine Qualifikationsprofessur für Kandidaten, die noch nicht über wissenschaftliche Leistungen zur Berufung verfügen. Trotz fächerspezifischer Unterschiede konnte sich die Juniorprofessur als Vorqualifikation auf eine permanente Professur nur zögerlich durchsetzen. Gemäß GWK-Monitoringbericht zur Chancengleichheit hatte die Habilitation als Vorqualifikation unter den Neuberufungen auf Professuren im Jahr 2014 einen Anteil von 43 Prozent (W2) beziehungsweise 49 Prozent (W3). Der Anteil der Juniorprofessur lag hingegen bei nur 14 Prozent (W2) beziehungsweise 11 Prozent (W3). Und es wird auch immer noch fleißig habilitiert. Im letzten Jahr immerhin noch 1.529 Mal – wenn auch knapp ein Drittel weniger als bei Einführung der Juniorprofessur 2002.

Juniorprofessur – Top oder Flop?

Die Randbedingungen einer Juniorprofessur unterscheiden sich nicht nur zwischen den Bundesländern, sondern auch teilweise von Fachbereich zu Fachbereich an ein und derselben Hochschule. In der Regel wird der Juniorprofessor auf eine sechs Jahre befristete W1-Professur berufen. Dies erfolgt zumeist im Rahmen eines ordentlichen Berufungsverfahrens auf eine öffentliche Stellenausschreibung. Der Erfolg sichert die temporäre Zugehörigkeit zum Stand der Beamten und Professoren, relativ hohe Eigenständigkeit sowie eine auf vier bis sechs Semesterwochenstunden befristete Lehrtätigkeit oder das Recht auf Betreuung von Promovierenden. Eine Zwischen­evaluierung der Leistungen in Forschung, Lehre und akademischer Selbstverwaltung entscheidet zur Halbzeit über die Fortführung der Juniorprofessur.

Zur Juniorprofessur gibt es zahlreiche Studien. So zog die Arbeitsgruppe Wissenschaftspolitik der Jungen Akademie nach 18 Monaten Juniorprofessur eine erste ernüchternde Bilanz. Bemängelt wurden unter anderem der extensive Gebrauch von Hausberufungen, unklare Leistungs- und Bewertungskriterien, wenig Reflexion über Anschlussperspektiven, Überalterung der berufenen Kandidaten als Ausdruck verstopfter Karrierepfade, die Einrichtung von Juniorprofessuren zur Abschöpfung von Bundesmitteln und die häufig ungenügende Stellenausstattung.

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Im September 2019 gaben Bundesforschungsministerin Anja Karliczek und der Vorsitzende der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK), Konrad Wolf, in einer Pressekonferenz bekannt, wer in der zweiten Runde des Tenure-Track-Programms gefördert wird. Foto: BMBF/Hans-Joachim Rickel

Der Knackpunkt ist und bleibt: Nach der Juniorprofessur fehlt häufig die notwendige Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Mitbewerbern, die beispielsweise als Nachwuchsgruppenleiter im Emmy-Noether-Programm der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) oder in weiteren Exzellenzprogrammen wie dem European Research Council (ERC) häufig deutlich mehr Zeit für Drittmittelakquise, Forschung und Veröffentlichungen hatten. Gleichzeitig fehlen sehr häufig nahtlose Anschlussmöglichkeiten, seien es drittmittelfinanzierte befristete Professuren wie die DFG-Heisenberg-Professur für positiv evaluierte Junior- oder inhaltlich passende permanente Professuren. Der vielleicht noch bei der Berufung in Aussicht gestellte Tenure Track unter Finanzierungs- und Stellenvorbehalt ist somit vielerorts nicht realisierbar und es droht das Ende der akademischen Karriere.

Machen die Amis alles besser?

In den USA wurde der Tenure Track eingeführt, um die Freiheit der Wissenschaft zu sichern. Sich kritisch äußernde Professoren sollten nicht einfach vor die Tür gesetzt werden können. Aber auch in den USA ist die Tenure-Track-Professur nicht die vorherrschende Personalkategorie. Laut American Association of University Professors hat ihr Anteil stark abgenommen und liegt nur noch bei knapp über zwanzig Prozent. Auch abseits der Eliteeinrichtungen wird zunehmend aus Sparzwängen auf befristete (Teilzeit-)Beschäftigte zurückgegriffen.

Der Einstieg in den Tenure Track erfolgt häufig durch Bewerbung auf eine öffentlich ausgeschriebene, befristete Assistenzprofessur mit echtem Tenure Track oder die Option darauf. Nach fünf bis sechs Jahren werden die bisher erbrachten Leistungen langwierig unter Heranziehung externer Referenzen evaluiert. Das Department spricht eine Empfehlung aus, über die übergeordnete Gremien entscheiden. Bei positiver Evaluierung erhält man Tenure, also eine Stelle auf Lebenszeit an der jeweiligen Einrichtung, und wird in der Regel gleichzeitig zum Associate Professor befördert, ohne sich nochmals gegenüber Mitbewerbern durchsetzen zu müssen. Bei negativer Evaluierung muss die Einrichtung nach einem Jahr verlassen werden und man kann sich an einer der weniger renommierten Einrichtungen oder in der Wirtschaft verdingen.

Die Beförderung zu einem Full Professor ist nach circa fünf weiteren Jahren über eine erneute Evaluierung möglich. Klappt dies nicht, so nehmen vielleicht Ego und Renommee Schaden, aber Auswirkungen auf die Lebensstelle als Associate Professor hat es nicht, und nach ein paar Jahren kann man es erneut probieren. Eine Mär hingegen ist, dass Prozesse und Kriterien an US-Institutionen relativ einheitlich und transparent sind. So gibt es an vielen privaten Elite-Unis keine Ausschreibungspflicht für Professorenstellen. Ebenso ist Tenure zunächst nicht direkt mit einem Anrecht auf Ausstattung oder regelmäßigen Gehaltsaufbesserungen verknüpft.

Tenure Track made in Germany

In fast allen Landesgesetzen sind zwischenzeitlich Regelungen zum Tenure Track auch für Juniorprofessoren verankert. Mehrere Unis haben den Tenure Track bereits als Modell oder hochschulweit in ihre Personalentwicklungskonzepte integriert: Sei es, um Talente und „Leuchttürme“ aus dem In- und Ausland anzuziehen oder um Bonuspunkte beim Kampf um den Titel Exzellenzuni zu gewinnen. Die Münchner Unis gehören dabei sicherlich zu den Vorreitern und haben bereits mehr als 100 Tenure-Track-Professoren seit 2012 berufen (Technische Universität München) oder aktuell 350 Stellen als W2 mit echtem Tenure Track im Stellenplan ausgewiesen (Ludwig-Maximilians-Universität München). Die Technische Universität Dresden schrieb 2013 erstmals Open-Topic-Tenure-Track-Professuren aus, also Themen offene Tenure-Track-Professuren. Aus 1.300 Bewerbungen, dreißig Prozent aus dem Ausland, wurden letztendlich acht Professuren besetzt.

Mithilfe des aktuellen Bund-Länder-Programmes zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses soll jetzt die Tenure-Track-Professur als eigenständiger Karriereweg bundesweit etabliert und nachhaltig an den Unis verankert werden. In der Ausschreibung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) wird betont, dass die jetzt geschaffenen eintausend Professuren auch nach Auslaufen des Programms 2032 erhalten bleiben. Ebenso möchte man mit der Förderung einen Kulturwandel einleiten, der sich auf die gesamte Personalstruktur des wissenschaftlichen Nachwuchses auswirkt. Die Mängelliste der Juniorprofessur wurde dabei gründlich abgearbeitet und Hochschulen müssen bei Antragstellung auf Tenure-Track-Professuren explizit angeben, wie sie die Selbstständigkeit, Ausstattung sowie Transparenz und Qualität der Evaluationskriterien ausgestalten möchten.

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Grafik: BMBF

Eine Million Euro pro Professur

Die Vergabe im Tenure-Track-Programm erfolgte in zwei Antragsrunden. Die antragstellenden Universitäten, das heißt Unis und ihnen gleichgestellte Einrichtungen wie Pädagogische oder Kunst- und Musik-Hochschulen, reichten hierzu Personalkonzepte ein, die auf die eigene Einrichtung zugeschnitten und mit Landesrecht vereinbar waren. So musste der Status quo der Personalstruktur und des bisherigen Berufungs- und Karrieresystems sowie deren zukünftige Weiterentwicklung einschließlich der Implementierung der beantragten Tenure-Track-Professuren dargestellt werden. Ebenso war auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Verstetigung der Maßnahmen nach Auslaufen der Förderung im Detail einzugehen. Alle weiteren Hintergrundinformationen wie Richtlinie, Ausschreibung, Frequently Asked Questions (FAQ) und Verteilung der Professuren auf die Standorte sind unter www.tenuretrack.de verfügbar. Ein 18-köpfiges Gremium unter Leitung von Reinhard Jahn vom Max-Planck-Institut für biophysikalische Chemie in Göttingen begutachtete die Anträge.

Die Förderung erfolgt über eine Pauschale des Bundes in Höhe von 118.045 Euro pro Jahr und Professur und läuft ab Ausschreibung der Tenure-Track-Professur, zu deren Besetzung sich die Unis drei Jahre lang Zeit lassen können. Über die Pauschale, die bis zu 13 Jahre gezahlt wird, können Personalaufwendungen einer W1- oder W2-Professur auf maximal sechs Jahre und bei positiver Tenure-Evaluation für Anschlussanstellungen wie W2- oder W3-Professuren auf höchstens zwei Jahre sowie deren anteilige Ausstattung kofinanziert werden. Ebenso förderfähig ist ein sogenannter Strategieaufschlag von weiteren 15 Prozent, der von den Unis flexibel verwendet werden kann, um die Tenure-Track-Professuren umzusetzen. Verlängerung des Förderzeitraums von bis zu acht Jahren ist möglich bei Geburt oder Adoption von Kindern (zwei Jahre) oder bei negativer Zwischen- oder Tenure-Evaluierung zur Überbrückung (ein Jahr). Es scheint alles geregelt zu sein, nun bleibt abzuwarten, wie die Konzepte an den einzelnen Standorten umgesetzt werden und ob der erwünschte Kulturwandel tatsächlich erfolgt. Auch nicht zum Zug gekommene Einrichtungen sollen von den geförderten Unis profitieren, indem diese Satzungen zum Tenure Track als auch weitere Materialien zu deren Umsetzung öffentlich zugänglich machen.

Kommt die Bundesprofessur?

Ein weiterer Vorschlag, der immer wieder in neuen Variationen auftaucht, ist die Einführung einer sogenannten Bundesprofessur. Die Professoren würden hier direkt über den Bund bezahlt und wären dann Bundes- und nicht Landesbeamte. Bernd Huber, der Präsident der Ludwig-Maximilians-Universität München, schlug 2013 ein Bundesprogramm zur Schaffung von 3.000 Leibniz-Bundesprofessuren vor. Die jährlichen Kosten inklusive Sach- und Personalausstattung bezifferte Huber mit 500.000 Euro für eine W3-, mit 200.000 Euro für eine W2-Professur. Im gleichen Jahr empfahl der Wissenschaftsrat die Einrichtung von bis zu 250 Merian-Professuren, die relativ üppig mit bis zu einer Million Euro pro Jahr ausgestattet werden sollten.

Die Junge Akademie entwickelte die Idee einer eher schlank ausgestatteten Bundesprofessur 2016 weiter: Bis zu 1.000 neue Professuren sollten mit unbefristeter Laufzeit und flexibler Ortswahl durch den Bund gefördert werden. Die Förderung sollte pro Professur die Personalkosten der Professur plus eine zwanzig Prozent Projektpauschale sowie 200.000 Euro für Erstausstattung umfassen. Interessant hier die Idee, die Begutachtung ohne lokale Berufungskommissionen über die DFG abzuwickeln. Der Göttinger Evolutionsbiologe Gregor Bucher regte kürzlich die Einrichtung von bis zu 3.300 ortsungebundenen Goethe-Professuren durch den Bund an und sah hier insbesondere die Chance, wissenschaftliche Exzellenz an kleinen innovativen Instituten und Fachbereichen abseits der Cluster- und Verbundforschung zu fördern. Der langfristige Bedarf an mehr Professuren ist jedenfalls da und es bleibt spannend, wie dieser zukünftig gedeckt werden soll.





Last Changed: 09.02.2020