Editorial

SMS vom Chef

Erlebnisse einer TA (65)

Annette Tietz


Die TA

Endlich Sommer. Endlich Urlaub. Hurra! Hätte ich einen Preis zu vergeben, er würde sicher an den Menschen gehen, der die Urlaubstage für Arbeitnehmer erfunden hat. Ich denke, mein Chef sieht das etwas anders, aber auch Chefs wissen wohl aus eigener Erfahrung, dass es sich entschieden leichter arbeitet, wenn man mal eine Auszeit hatte. Und die hatte ich mir ja auch wohl verdient.

Vorsichtig bei der Wortwahl

Die letzten Tage vor Urlaubsantritt waren wie immer stressig. Projekte übergeben, zur Sicherheit alle Zelllinien einfrieren und vor allem den Chef auf den neuesten Stand bringen. Als ich zwei Tage vor meiner Abreise zu ihm ins Office kam, um eben dieses zu tun, schaute er mich irritiert an und fragte, warum ich ihm alles so detailliert erzähle. „Ich geh‘ in Urlaub.“ „Wann?!“ Er fing sich sofort wieder, doch den Schock in seinem Gesicht hatte ich gesehen. „Übermorgen.“

Sein Gesicht verzerrte sich erneut. Er warf den rechten Arm über die Rückenlehne, doch die entspannte Geste gelang ihm nicht. „Hab ich das unterschrieben?“ Er setzte sein Pokerface auf, aber ich hatte noch einen Trumpf in der Hand. „Ja, vor drei Wochen.“ Mau mau, fertig, Ende der Diskussion. Ich hatte gewonnen. Mein Chef musste wohl oder übel seine Niederlage eingestehen. Ganz offensichtlich fragte er sich insgeheim, in welcher geistigen Umnachtung er wohl diesen Urlaubszettel unterschrieben hatte. Ich riss ihn mit der Schilderung meiner Urlaubsvorbereitungen wieder ins Diesseits zurück und er lauschte mit zerfurchter Stirn.

Irgendwann machte ich in Erwartung einer Zwischenfrage eine Pause. Diese kam denn auch: „Wie lange bleibst Du weg?“ Oh weh, was nun? Sollte ich ihm wirklich sagen, dass er tatsächlich meinen Urlaubsantrag für sage und schreibe drei – d-r-e-i – ganze Wochen unterschrieben hatte? Es war das erste Mal, dass ich mir einen längeren Urlaub gönnte, und außerdem passte der Zeitpunkt, wie ich – ganz tugendhafte Arbeitsbiene – fand, recht gut: kein Studentenkurs in Sicht und niemand Neues einzuarbeiten. Außerdem standen für die nächsten drei Wochen keine großen Analysen an und dann – entscheidendes Argument! – kam ja noch hinzu, dass wir noch immer nicht im Besitz einer Klimaanlage waren.

Aber bevor ich meinen Chef jetzt vollends vor den Kopf stieß, entschied ich mich, „drei Wochen“ zu umgehen. Stattdessen sagte ich: „Bis zum 27.“ – in der Hoffnung, er hätte das aktuelle Datum nicht im Kopf. Hatte er offensichtlich auch nicht, denn sonst hätte er sicher nicht mit „Ah, ok!“ reagiert. Den Eisberg konnte ich als umschifft abhaken. Wir besprachen noch ein paar Details wegen der laufenden Projekte und dann verabschiedete ich mich wieder Richtung Labor, ich hatte ja noch einiges zu tun.

Urlaub nur ohne Handy!

An meinem letzten Arbeitstag räumte ich noch meinen Platz auf, sehr zufrieden und voller Vorfreude. Und ich konnte heute sogar pünktlich Feierabend machen. Dachte ich. Ich überlegte, ob ich noch mal kurz zum Chef gehen sollte, um mich zu verabschieden, entschied mich aber dagegen und wählte den Hinterausgang aus dem Labor, um meine Sachen aus meinem Spind zu holen.

Falls ich es bis dato noch nicht erwähnt haben sollte: mein Chef verfügt über ein High-End-GPS. Ein sehr präzises und vor allem immer im richtigen (falschen!) Moment funktionierendes TA-Ortungssystem. Das sollte er mal marktfähig machen. Wäre sicher ein Hit. (Mein Navi dagegen wollte mich ein paar Tage später dazu bringen, mitten auf der italienischen Autobahn umzudrehen, da es mich mit beiden Beinen und allen vier Rädern im Mittelmeer wähnte.) Mein Chef also stellte mich in der Abteilungstür, um sich noch mal zu vergewissern, dass ich meinen Plan tatsächlich in die Tat umsetzen wollte. Ich wollte und suchte das Weite.

Dummerweise nahm ich mein Handy mit nach Italien. Bereits nach wenigen Tagen holte es mich aus meinen laborfreien Träumen. Auf dem Display stand „Chef Handy“. Automatisch drückte ich auf „Lesen“ und verfluchte mich sofort dafür. „Hallo TA! Alles klar im Urlaub?“

Fortsetzung folgt ...



Letzte Änderungen: 01.08.2018