Zündende Ideen gesucht
(12.09.2019) Das neue Schweizer Förderprogramm „Spark“ kümmert sich um ungewöhnliche Forschungsideen. Was ist zu beachten und wie viel Kohle gibt‘s? Wir haben nachgeschaut.
Selten findet ein neues Förderprogramm so großen Anklang. Die Bilanz der ersten Ausschreibungsrunde des neuen Förderinstruments Spark hat nicht nur den Schweizerischen Nationalfonds (SNF) überrascht. Zur Einreichungsfrist im März 2019 gingen mehr als 700 Anträge ein.
Mit Spark sollen unkonventionelle Projekte, vielversprechende Ideen und neuartige wissenschaftliche Ansätze gefördert werden. Ein Scheitern der risikobehafteten Projekte wird dabei in Kauf genommen. Die Förderung umfasst bis zu 92.000 Euro für ein Projekt mit einer Laufzeit von bis zu 12 Monaten. Laut Pressemeldung des SNF vom 20. August will man dort sogar über eine Erhöhung des ursprünglich eingeplanten Fördervolumens von 9,2 Millionen Euro nachdenken, sollte die Qualität der eingereichten Vorschläge stimmen. Bewerbungsfrist für die nächste Runde ist der 11. März 2020.
Eigenständige Arbeit
Mit Spark sollen neue Ideen weiterentwickelt beziehungsweise auf ihre Umsetzbarkeit getestet werden. Experimentelle Vorarbeiten und somit erste eigene Ergebnisse sind dabei kein Muss. Zugangsvoraussetzung sind eine Promotion als PhD oder MD. Ebenfalls akzeptiert wird der Nachweis einer hauptberuflichen 3-jährigen Forschungstätigkeit nach Abschluss des Studiums. Antragsteller müssen mit einer Schweizer Forschungseinrichtung wie Hochschule oder außeruniversitärer nicht-kommerzieller Forschungseinrichtung assoziiert sein. Darüber hinaus muss über die gesamte Projektdauer nachgewiesen werden, dass man entweder an der jeweiligen Institution angestellt ist oder aber deren Infrastruktur zur Durchführung des Projektes nutzen kann. Wichtig dabei ist, dass die Antragsteller das beantragte Projekt eigenständig und nicht auf Weisung Dritter durchführen.
Der englischsprachige Spark-Antrag umfasst eine kurze Projektbeschreibung von max. 5 Seiten plus eine einseitige Zusammenfassung. Zusätzlich sind weitere administrative Angaben zur Finanzplanung sowie ein kurzes Statement zur Durchführbarkeit des Projekts auf Basis der eigenen Qualifikation und der zur Verfügung stehenden Infrastruktur erforderlich. Dabei ist insbesondere darauf zu achten, dass aus dem Antrag keine Rückschlüsse auf die Identität des Antragstellers gezogen werden können. Somit können z.B. auch keine eigenen Publikationen als solche zitiert oder Angaben zum Labor, in dem das Projekt durchgeführt wird, gemacht werden.
Beantragt werden können das Salär der Antragsteller sowie des wissenschaftlichen und technischen Personals mit Ausnahme von Promovierenden, Verbrauchsmaterial und weitere Sachkosten wie auch Unteraufträge, Reisekosten oder Infrastruktur-Nutzungsgebühren sowie Mittel für Vernetzung und internationale Kooperation. Dabei sollen die finanziellen Mittel nach Bewilligung flexibel zwischen den einzelnen Kostenkategorien eingesetzt werden können. Der mögliche Projektrahmen liegt dabei zwischen 46.000 und 92.000 Euro mit einer Laufzeit zwischen 6 und 12 Monaten.
Doppelte Blindbegutachtung
Die Anträge werden über das E-Portal mySNF gestellt. Beurteilt wird das Projekt nach vier Kriterien: Originalität/Neuigkeit der Idee, wissenschaftliche Qualität, potenzieller Impact und Unkonventionalität. Relativ neu für die Schweiz ist dabei, dass die Anträge unabhängig durch jeweils zwei Gutachter aus einem Pool internationaler Gutachter bewertet werden. Dabei ist den beiden Gutachtern die Identität des Antragstellers nicht bekannt. Gerade in einem kleinen Land wie der Schweiz, in dem nahezu jeder jeden kennt, ist das sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung. Die Anträge werden insgesamt mit A (beste Note) bis D (schlechteste Note) bewertet. Erhalten mehr Anträge die Bestnote A als Fördermittel zur Verfügung stehen, werden die Bewertungen in den vier Einzelkriterien miteinander verglichen. Eine gemeinsame Gutachter-Sitzung ist nicht vorgesehen. Die finale Förderentscheidung trifft das SNF-Präsidium. Erfolglose Antragsteller können gegen die Entscheidung beim Schweizer Bundesverwaltungsgericht Berufung einlegen. Drei Monate nach Förderbescheid muss mit dem Projekt begonnen werden. Projektergebnisse müssen bis zu drei Jahre nach Projektende dem SNF gemeldet werden.
Aktive Jungforscher
Die Mehrheit der Antragsteller in der ersten Runde war unter 40 Jahre alt und weniger als 70% hatte zum Antragszeitpunkt eine Professur inne. Rund 80% der Antragsteller hatte bisher noch nie einen Antrag beim SNF, der die Förderlandschaft in der Schweiz klar dominiert, gestellt. Die Anträge verteilten sich zu 40% auf Biologie und Medizin, zu je 30% auf weitere MINT-Disziplinen und die Geistes- und Sozialwissenschaften. 20% der Anträge kamen dabei aus Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen.
Die Anträge im Spark-Programm mussten mit Frist zum 17. Juli 2019 eingereicht werden. Jetzt bleibt abzuwarten, wie schnell und effizient der Begutachtungsprozess erfolgt, damit zwischenzeitlich kein zündender Funke erlischt. Weitere Informationen zum Programm will der SNF im November bekanntgeben.
Während Deutschland immer noch darauf wartet, dass die Agentur für Sprunginnovationen ein Jahr nach dem Startschuss endlich an Fahrt aufnimmt, startete in Österreich kürzlich das 1000-Ideen-Programm, das ähnlich wie Spark gewagte Forschungsideen unterstützt. Ab Herbst können Anträge hierzu beim Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF) eingereicht werden.
Der FWF plant das Programm zunächst als Pilot mit 3 Förderrunden. In jeder Runde sollen bis zu drei Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung stehen. Mit bis zu 150.000 Euro sind die einzelnen Projekte im Vergleich zu Spark etwas höher dotiert. Gleich ist, dass auch hier die Begutachtung anonymisiert, das heißt ohne Kenntnis der antragstellenden Person, erfolgen wird.
Ralf Schreck
Im aktuellen Laborjournal-Heft (9-2019) stellt Ralf Schreck weitere Förderprogramme der Schweiz vor.
Korrektur: Im ursprünglichen Text fragten wir uns, warum nach sechs Monaten immer noch keine Förderung ausgesprochen wurde. Dabei hatten wir den Ausschreibungsbeginn mit der Einreichungsfrist verwechselt. Dies ist nun korrigiert.